- Zugang: CPR-Nummer und Gesundheitskarte
- Nachweis: Mittel, Versicherung bei Nichtarbeit
- Optionen: öffentlich, privat, international
- Klären: Kasse, S1 und EHIC
Auf einen Blick
Prüfpunkte Dänemark
Diese Punkte klärst du, bevor du nach Dänemark ziehst. Jede Zeile nennt die Quelle, Stand ist der 12.10.2026.
| Prüfpunkt | Was die Quelle sagt | Quelle |
|---|---|---|
| Zugang | Wer in Dänemark im Folkeregister eingetragen ist, hat Anspruch auf die öffentliche Versorgung. | [1], [2], [4] |
| Gesundheitskarte | Die gelbe Gesundheitskarte belegt den Anspruch auf die öffentliche Versorgung und kommt mit der CPR-Registrierung. | [3], [4], [5] |
| Aufenthaltsdokument | Wer länger als drei Monate bleibt, braucht ein EU-Aufenthaltsdokument. | [6], [7], [8], [9] |
| Angestellte und Selbstständige | Angestellte und Selbstständige weisen für das Aufenthaltsdokument ihre Tätigkeit nach; die Verordnung verlangt dafür keinen Krankenversicherungsnachweis. | [6], [10] |
| Nichterwerbstätige | Nichterwerbstätige brauchen ausreichende Mittel, die das SIRI im Einzelfall prüft. | [6], [7], [11], [12], [5] |
| EHIC | Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. | [13], [14], [15], [9] |
Das System
Wie die Versorgung in Dänemark funktioniert
Wer in Dänemark wohnt, also im Melderegister (Folkeregister) eingetragen ist, hat Anspruch auf die Leistungen des Gesundheitsgesetzes; das öffentliche System ist wohnsitzbasiert.
Für Versicherte der Sicherungsgruppe 1 ist die Behandlung beim gewählten Hausarzt und im Krankenhaus grundsätzlich ohne Gebühr; für Zahnbehandlung, Physiotherapie und Medikamente fällt ein Eigenanteil an. Die Regionen organisieren die Behandlung vor Ort.
Die gelbe Gesundheitskarte (sundhedskort) belegt den Anspruch auf die öffentliche Versorgung; sie wird bei der Registrierung für die CPR-Nummer ausgestellt und nach etwa zwei bis drei Wochen an die dänische Adresse geschickt; es gibt sie auch als App.
Pflicht und Zugang
Wann du in Dänemark versichert bist oder Zugang bekommst
Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich das Land, in dem du arbeitest, sonst das Land, in dem du wohnst; die Staatsangehörigkeit zählt nicht.
Die CPR-Nummer erhältst du bei der Gemeinde mit dem EU-Aufenthaltsdokument und einer festen Adresse in Dänemark; die Mindestwohndauer für eine feste Adresse liegt je nach Gemeinde meist bei ein bis drei Monaten.
Wer in Dänemark nicht im Folkeregister eingetragen ist, hat bei vorübergehendem Aufenthalt Anspruch auf Akutbehandlung im Krankenhaus, für die die Region grundsätzlich Zahlung verlangt.
Wer als Bürger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz über 18 Jahre alt ist und unmittelbar vor dem Umzug in einem dieser Länder gewohnt hat, muss Udbetaling Danmark Angaben zum bisherigen Krankenversicherungsland machen, damit geklärt wird, welches Land die Behandlungskosten trägt.
| Lage | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
|---|---|---|
| Angestellte und Selbstständige | Angestellte und Selbstständige weisen für das Aufenthaltsdokument ihre Tätigkeit nach; die Verordnung verlangt dafür keinen Krankenversicherungsnachweis. | Frag deinen Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag, den du für das Aufenthaltsdokument brauchst. |
| Investoren ohne eigene Tätigkeit | Ohne Arbeit in Dänemark bleibt der Weg der Nichterwerbstätigen. Nichterwerbstätige brauchen ausreichende Mittel, die das SIRI im Einzelfall prüft. Ob eine Beteiligung als Selbstständigkeit zählt, beurteilt das SIRI im Einzelfall. | Frag das SIRI, wie es deine Lage einordnet. |
| Privatiers und Rentner | Nichterwerbstätige brauchen ausreichende Mittel, die das SIRI im Einzelfall prüft. Wer ausschließlich eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, legt Udbetaling Danmark Nachweise zum Krankenversicherungsland vor, etwa den S1; den S1 beantragst du beim Träger im Rentenland. | Frag deine Rentenversicherung und Krankenkasse, ob ein S1 für dich in Frage kommt. |
| Familien | Abhängige Familienangehörige, die mit nach Dänemark ziehen, sind im dänischen System mitversichert und erhalten jeweils eine eigene Gesundheitskarte; jedes Familienmitglied beantragt sein EU-Aufenthaltsdokument selbst. | Frag deine Krankenkasse nach der Familienversicherung und dem S1. |
Nachweis
Wann ein Krankenversicherungsnachweis verlangt wird
Die EU-Richtlinie knüpft das Aufenthaltsrecht von Nichterwerbstätigen an einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmestaat; die gelesene dänische Verordnung und die gelesenen SIRI-Unterlagen nennen dafür ausreichende Mittel, aber keine Krankenversicherung.
EU-Bürger dürfen bis zu drei Monate ohne weitere Formalitäten bleiben; wer länger bleibt, beantragt spätestens drei Monate nach der Einreise ein EU-Aufenthaltsdokument (registreringsbevis). Arbeitnehmer und Selbstständige haben ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten; für das Aufenthaltsdokument genügen Ausweis und Nachweis der Anstellung oder Selbstständigkeit, einen Krankenversicherungsnachweis nennt die Verordnung dafür nicht.
Wer nicht arbeitet, darf länger als drei Monate bleiben, wenn er ausreichende Mittel hat und nach einer Einzelfallprüfung dem sozialen System nicht zur Last fällt; das SIRI verlangt den Nachweis für mindestens die ersten zwölf Monate. Ob die Behörden in der Praxis trotzdem eine Versicherung sehen wollen, klärst du vor dem Umzug beim SIRI.
| Situation | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
|---|---|---|
| Arbeit oder Selbstständigkeit | Angestellte und Selbstständige weisen für das Aufenthaltsdokument ihre Tätigkeit nach; die Verordnung verlangt dafür keinen Krankenversicherungsnachweis. | Halte Arbeitsvertrag oder Belege für die Selbstständigkeit bereit. |
| Keine Erwerbstätigkeit | Nichterwerbstätige brauchen ausreichende Mittel, die das SIRI im Einzelfall prüft. Die EU-Richtlinie verlangt von Nichterwerbstätigen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmestaat. | Frag das SIRI, welche Unterlagen es zur Krankenversicherung sehen möchte. |
| Mit S1 | Wer ausschließlich eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, legt Udbetaling Danmark Nachweise zum Krankenversicherungsland vor, etwa den S1; den S1 beantragst du beim Träger im Rentenland. | Frag deinen Rentenversicherungsträger oder deine Krankenkasse, ob ein S1 ausgestellt werden kann. |
Optionen
Deine Optionen: örtlich oder international
| Option | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
|---|---|---|
| Öffentliche Versorgung | Wer in Dänemark im Folkeregister eingetragen ist, hat Anspruch auf die öffentliche Versorgung. | Frag die Gemeinde, wie lange es bis zur CPR-Nummer dauert, und wie du die Zeit bis dahin absicherst. |
| Private oder internationale Police | Die EU-Richtlinie verlangt von Nichterwerbstätigen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmestaat. Ob eine bestimmte Police als umfassend genügt und ob das SIRI sie verlangt, sagt keine der gelesenen Quellen. | Lass dir vom Versicherer schriftlich bestätigen, was die Police in Dänemark deckt, und frag das SIRI, ob es einen Nachweis sehen möchte. |
| EHIC aus Deutschland | Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. | Nutze sie nur für Besuche; frag deine Krankenkasse nach dem Weg für den Wohnsitzwechsel. |
Wie sich die Regeln seit dem Stand dieser Seite geändert haben, prüfst du am Tag deines Umzugs bei den Quellen. Mehr zur Police unter internationale Krankenversicherung.
In Deutschland
Was du in Deutschland vor dem Umzug klärst
Bevor du dich in Deutschland abmeldest, klärst du schriftlich, wie es mit deiner jetzigen Versicherung weitergeht. Die Fragen unten gelten für jedes Zielland. Es sind Fragen und keine Rechtsauskunft: Die Antworten stehen in deinen Vertragsunterlagen oder kommen von der Stelle, die du fragst.
Drei Dänemark-Themen klärst du vorab mit deiner Krankenkasse: die EHIC, einen möglichen S1 (Formular für den Anspruch im neuen Wohnland) und den Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land; wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt verlegt, soll sich laut EU-Kommission mit dem Formular S1 anmelden und nicht die EHIC nutzen.
Wenn deine Familie mitzieht, findest du allgemeine Hinweise unter Krankenversicherung der Familie im Ausland.
Wenn du gesetzlich versichert bist: Fragen an deine Krankenkasse
- Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich mich in Deutschland abmelde, und zu welchem Datum endet sie?
- Kann ich die Mitgliedschaft ruhen lassen oder später wieder aufnehmen, und unter welchen Bedingungen?
- Welche Bescheinigung über meine bisherigen Versicherungszeiten bekomme ich, und wie schnell?
- Was gilt für mitversicherte Familienangehörige: Wer bleibt versichert, wer nicht?
- Kommt für mich ein S1 in Frage, und wer stellt ihn aus?
- Bis zu welchem Tag gilt mein Schutz, damit zwischen Deutschland und Dänemark keine Lücke entsteht?
Wenn du privat versichert bist: Fragen an deinen Versicherer
- Endet mein Vertrag mit dem Umzug, ruht er oder läuft er weiter?
- Gibt es eine Anwartschaft, und was bleibt dabei erhalten? Frag nach dem Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft und danach, ob bei einer Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung nötig wäre.
- Gilt mein Vertrag im Zielland, und für wie lange am Stück?
- Welche Unterlagen bekomme ich schriftlich, bevor ich kündige?
- Gilt die Police in Dänemark für die gesamte Aufenthaltsdauer, und bestätigst du das schriftlich?
- Welche Behandlungen und Kosten schließt die Police ein, und welche nicht?
Kündige keinen Vertrag, bevor schriftlich geklärt ist, was danach gilt. Die Zusammenhänge erklären wir auf den Seiten Krankenversicherung beim Auswandern und PKV und Anwartschaft. Für Familien steht mehr unter Krankenversicherung der Familie im Ausland.
Stolpersteine
Typische Fehler bei der Krankenversicherung nach Dänemark
EHIC als Dauerlösung
Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. Frag deine Krankenkasse nach dem Weg für den Wohnsitzwechsel.
Die Gesundheitskarte als Selbstläufer sehen
Die gelbe Gesundheitskarte belegt den Anspruch auf die öffentliche Versorgung und kommt mit der CPR-Registrierung. Ohne Aufenthaltsdokument und feste Adresse gibt es keine CPR-Nummer.
Die Auskunft zum Krankenversicherungsland vergessen
Wer aus einem EU-Land nach Dänemark zieht, muss Udbetaling Danmark sein bisheriges Krankenversicherungsland nennen.
Als Nichterwerbstätiger ohne Plan zur Versicherung ziehen
Die EU-Richtlinie verlangt von Nichterwerbstätigen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmestaat. Kläre vor dem Umzug mit dem SIRI, was es sehen möchte.
Mittel nicht belegen
Nichterwerbstätige brauchen ausreichende Mittel, die das SIRI im Einzelfall prüft. Halte Kontoauszüge, Rentenbescheide oder Verträge bereit.
Zum Abhaken
Checkliste: Krankenversicherung nach Dänemark
- Kläre deinen Status: Anstellung, Selbstständigkeit, Beteiligung ohne Tätigkeit oder Rente.
- Frag deine Krankenkasse nach EHIC, S1 und dem Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet.
- Plane das EU-Aufenthaltsdokument für den Zeitraum nach den ersten drei Monaten ein.
- Halte Nachweise für deine Tätigkeit oder deine Mittel bereit: Arbeitsvertrag, Kontoauszug, Rentenbescheid.
- Frag das SIRI, welche Unterlagen es zur Krankenversicherung sehen möchte, wenn du nicht arbeitest.
- Kläre, wie lange es bis zur festen Adresse und zur CPR-Nummer dauert.
- Erkundige dich bei Udbetaling Danmark nach den Angaben zum bisherigen Krankenversicherungsland.
- Lass dir bei einer Police Deckungsumfang, Gebiet und Laufzeit schriftlich bestätigen.
- Plane die Zeit bis zur Gesundheitskarte mit einer Übergangsdeckung ein.
Die Liste ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Fristen und Nachweise prüfst du bei den Stellen, die in den Quellen stehen.
Für wen diese Seite ist und was sie nicht tut
Diese Seite ist für dich, wenn du in Deutschland wohnst und deinen Umzug nach Dänemark planst.
- Keine Versicherernamen und keine Preise, solange wir sie nicht belegen können.
- Keine Angstszenarien, nur Fragen und Quellen.
- Keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Das hier ist allgemeine Information.
- Keine Werbung für das Auswandern: Die Seite ordnet nur die Krankenversicherung ein, für Menschen, die ohnehin gehen.
- Nichts zu Visum, Arbeit, Wohnung oder Steuern. Dafür sind die Behörden des Landes und deine Berater zuständig.
- Keine Frage nach Gesundheitsdaten. Die gehören in den Antrag, nicht in Kommentare, Nachrichten oder die Terminbuchung.
Wer hier schreibt
Tassilo Peter Seitz ist Gesellschafter der Verus Vorsorge GmbH und berät auf Deutsch und Englisch (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wie wir arbeiten und wie wir verdient werden, steht auf der Seite So arbeiten wir, so verdienen wir.
Passende Themen
Häufige Fragen
Muss ich in Dänemark eine eigene Krankenversicherung abschließen?
Das hängt davon ab, ob du in Dänemark arbeitest: Arbeitnehmer und Selbstständige haben ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten; für das Aufenthaltsdokument genügen Ausweis und Nachweis der Anstellung oder Selbstständigkeit, einen Krankenversicherungsnachweis nennt die Verordnung dafür nicht.
Wer nicht arbeitet, darf länger als drei Monate bleiben, wenn er ausreichende Mittel hat und nach einer Einzelfallprüfung dem sozialen System nicht zur Last fällt; das SIRI verlangt den Nachweis für mindestens die ersten zwölf Monate. Das gilt auch für Beteiligungen ohne eigene Tätigkeit. Frag das SIRI, wie es deine Lage einordnet.
Wie bekomme ich in Dänemark Zugang zur öffentlichen Versorgung?
Wer in Dänemark wohnt, also im Melderegister (Folkeregister) eingetragen ist, hat Anspruch auf die Leistungen des Gesundheitsgesetzes; das öffentliche System ist wohnsitzbasiert.
Die gelbe Gesundheitskarte (sundhedskort) belegt den Anspruch auf die öffentliche Versorgung; sie wird bei der Registrierung für die CPR-Nummer ausgestellt und nach etwa zwei bis drei Wochen an die dänische Adresse geschickt; es gibt sie auch als App. Die CPR-Nummer erhältst du bei der Gemeinde mit dem EU-Aufenthaltsdokument und einer festen Adresse in Dänemark; die Mindestwohndauer für eine feste Adresse liegt je nach Gemeinde meist bei ein bis drei Monaten.
Gilt meine EHIC, wenn ich nach Dänemark ziehe?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land; wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt verlegt, soll sich laut EU-Kommission mit dem Formular S1 anmelden und nicht die EHIC nutzen.
Ob ein S1 für dich in Frage kommt und bis wann deine Karte bei einem Umzug trägt, klärst du mit deiner Krankenkasse. Wer als Bürger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz über 18 Jahre alt ist und unmittelbar vor dem Umzug in einem dieser Länder gewohnt hat, muss Udbetaling Danmark Angaben zum bisherigen Krankenversicherungsland machen, damit geklärt wird, welches Land die Behandlungskosten trägt.
Was gilt für Rentner und Privatiers in Dänemark?
Wer nicht arbeitet, darf länger als drei Monate bleiben, wenn er ausreichende Mittel hat und nach einer Einzelfallprüfung dem sozialen System nicht zur Last fällt; das SIRI verlangt den Nachweis für mindestens die ersten zwölf Monate.
Wer eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, kann einen anderen Weg haben: Wer ausschließlich eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, legt Udbetaling Danmark Nachweise zum Krankenversicherungsland vor, etwa den S1; den S1 beantragst du beim Träger im Rentenland. Ob eine deutsche Versicherung als umfassend gilt, klärst du beim SIRI.
Was gilt für meine Familie, wenn wir nach Dänemark ziehen?
Abhängige Familienangehörige, die mit nach Dänemark ziehen, sind im dänischen System mitversichert und erhalten jeweils eine eigene Gesundheitskarte; jedes Familienmitglied beantragt sein EU-Aufenthaltsdokument selbst.
EU-Bürger dürfen bis zu drei Monate ohne weitere Formalitäten bleiben; wer länger bleibt, beantragt spätestens drei Monate nach der Einreise ein EU-Aufenthaltsdokument (registreringsbevis). Frag deine Krankenkasse, wie Partner und Kinder bis zur Eintragung versichert sind, und frag das SIRI, ob für jedes Familienmitglied dieselben Unterlagen gelten wie für dich. Frag die Gemeinde, ab wann jedes Familienmitglied seine Karte bekommt, und kläre mit deiner Krankenkasse, wie die Zeit bis dahin abgesichert ist.
Quellen
- Bekendtgørelse af sundhedsloven (LBK nr. 275 af 12.03.2025), §§ 7, 8, 57 a, 60, 80 und 81 (Retsinformation) amtlich · Lovbekendtgørelse vom 12.03.2025; spätere Änderungsgesetze (u. a. Ende 2025) nicht geprüft · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Dänisch; gelesen als PDF.
- lifeindenmark.dk (borger.dk): Health insurance in Denmark - if you move to Denmark amtlich · Seite, zuletzt aktualisiert 11.06.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch; verfasst von der dänischen Patientensicherheitsbehörde.
- lifeindenmark.dk (borger.dk): Health insurance card amtlich · Seite, zuletzt aktualisiert 11.06.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch; Betreiber ist die dänische Verwaltung.
- lifeindenmark.dk (borger.dk): What to do after arriving - Register as a citizen amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
- SIRI: Application form OD1/A, Application for an EU residence document (OD1_en_19012026) amtlich · Formularfassung 19.01.2026 · abgerufen 10.10.2026Formular auf Englisch; gelesen als PDF.
- Bekendtgørelse om ophold i Danmark for udlændinge, der er omfattet af Den Europæiske Unions regler om fri bevægelighed (BEK nr. 1457 af 06.10.2020), §§ 4 bis 7, 22 und 23 (Retsinformation) amtlich · Bekendtgørelse vom 06.10.2020; spätere Änderungen nicht geprüft · abgerufen 10.10.2026Verordnungstext auf Dänisch; gelesen als PDF.
- Nyidanmark.dk (SIRI): EU residence as a person with sufficient funds (self-supporting) amtlich · Seite, zuletzt aktualisiert 02.09.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch; Betreiber ist die Behörde SIRI.
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Artikel 11, konsolidierte Fassung (EUR-Lex) amtlich · konsolidierte Fassung vom 31.07.2019 · abgerufen 10.10.2026Englische Fassung; spätere Änderungen nicht geprüft.
- Your Europe (Europäische Kommission): Ihr Krankenversicherungsschutz im Gastland amtlich · Seite, zuletzt überprüft 19.08.2026 · abgerufen 10.10.2026
- lifeindenmark.dk (borger.dk): Healthcare when working in Denmark amtlich · Seite, zuletzt aktualisiert 11.06.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
- Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit, Artikel 7, 8 und 14, konsolidierte Fassung (EUR-Lex) amtlich · konsolidierte Fassung vom 16.06.2011 · abgerufen 10.10.2026Spätere Änderungen nicht geprüft.
- Your Europe (Europäische Kommission): Aufenthaltsrechte für nicht erwerbstätige EU-Bürger/innen amtlich · Seite, zuletzt überprüft 01.07.2026 · abgerufen 10.10.2026
- Your Europe (Europäische Kommission): Gesundheitsversorgung bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land amtlich · Seite, zuletzt überprüft 16.09.2026 · abgerufen 10.10.2026
- EU-Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Integration: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026
- lifeindenmark.dk (borger.dk): Moving to Denmark - you must provide information about your current health insurance country amtlich · Seite, zuletzt aktualisiert 11.06.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
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