Drei Wege, und was du jeweils klären solltest
Weg A
Vertrag beenden
- Welche Fristen und Nachweise verlangt dein Versicherer bei einem Wegzug?
- Was geht verloren, wenn du später zurückkommst?
- Ab wann muss der neue Schutz stehen, damit keine Lücke entsteht?
Weg B
Ruhen lassen
- Bietet dein Versicherer eine Anwartschaft an, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen?
- Was bleibt dabei erhalten, und was kostet das laufend?
- Wie lange ist eine Anwartschaft möglich, und wann endet sie?
Weg C
Weiterführen
- Gilt dein Vertrag überhaupt bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland?
- Für welche Dauer und welche Länder?
- Lohnt sich das, wenn im Zielland ohnehin eine Versicherung nötig ist?
Was eine Anwartschaft ist, kurz erklärt
Mit einer Anwartschaftsversicherung lässt du deinen privaten Krankenversicherungsvertrag gegen einen reduzierten Beitrag ruhen. So sicherst du dir deinen Gesundheitszustand: Kehrst du dauerhaft nach Deutschland zurück, meldest du das rechtzeitig und erfüllst die übrigen Bedingungen deines Versicherers, lebt dein bisheriger Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung wieder auf. Während der Anwartschaft bekommst du keine Leistungen.
Üblich sind zwei Formen, die sich bei der Alterungsrückstellung unterscheiden. Das ist das Polster, das dein Versicherer aus einem Teil deiner Beiträge für die höheren Kosten im Alter bildet. Die große Anwartschaft erweitert die kleine genau darum: Das Polster wächst weiter, und nach der Rückkehr richtet sich dein Beitrag nach deinem ursprünglichen Eintrittsalter. Dafür ist ihr laufender Beitrag höher. Bei der kleinen Anwartschaft wächst das Polster nicht weiter, und dein Beitrag richtet sich nach deinem Alter bei der Rückkehr. Ob ein schon angespartes Polster dabei angerechnet wird, regeln die Bedingungen deines Versicherers; einige Versicherer tun das. Beitragsanpassungen deines Tarifs aus der Zwischenzeit gelten in beiden Fällen.
Was genau gilt, steht in den Bedingungen deines Versicherers: welche Form er unter welchen Voraussetzungen anbietet, wie lange die Anwartschaft laufen kann, was sie kostet und bis wann du deine Rückkehr melden musst. Gerade bei einem Auslandsaufenthalt befristen manche Versicherer die Anwartschaft, verlangen einen Nachweis über deine Krankenversicherung im Ausland oder lassen den Schutz nicht wieder aufleben, wenn eine Behandlung einer der Gründe für deine Rückkehr ist. Wirst du nach der Rückkehr gesetzlich versicherungspflichtig, etwa durch eine Anstellung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (ab 55 gelten Sonderregeln), kommst du in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung. Deinen privaten Vertrag und die Anwartschaft kannst du dann innerhalb von drei Monaten kündigen; ob du versicherungspflichtig bist, klärt verbindlich die Krankenkasse. Deine Vertragsbedingungen und die Wege, die sie dir lassen, schauen wir uns mit dir an, bevor du kündigst oder dich abmeldest.
Zuletzt gesetzlich versichert?
Dann stellen sich andere Fragen als bei einer privaten Versicherung. Auch die sortieren wir vorab, damit du weißt, mit wem du was klären musst.
Wegzug außerhalb von EU und EWR?
Ziehst du in ein anderes Land der EU oder des EWR, läuft deine Krankenversicherung nach dem Gesetz weiter, mit Leistungen höchstens wie in Deutschland (§ 207 Abs. 3 VVG). Für andere Länder, etwa die VAE, sehen die Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KK) vor, dass der Vertrag für dich mit dem Wegzug endet, wenn du mit deinem Versicherer nichts anderes vereinbarst. Ziehst du nur vorübergehend weg, kannst du nach diesen Bedingungen die Umwandlung in eine Anwartschaft verlangen. Daneben gibt dir das Gesetz bei einer privaten Krankenvollversicherung mit Alterungsrückstellung das Recht, einen von dir gekündigten Vertrag als Anwartschaft fortzuführen; welche Form, legt es nicht fest (§ 204 Abs. 5 VVG). Eine Kündigung ist an Fristen gebunden. Solange du einen Wohnsitz in Deutschland hast und nicht gesetzlich versichert wirst, wird sie außerdem nur wirksam, wenn du ohne Unterbrechung bei einem anderen Versicherer versichert bist und dieser neue Vertrag die Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland erfüllt. Nicht jede internationale Krankenversicherung tut das. Einen Wohnsitz in Deutschland kannst du auch dann noch haben, wenn du schon im Ausland lebst, etwa weil du deine Wohnung hier behältst (§ 193 Abs. 3, § 205 Abs. 6 VVG). Welcher Weg dir offensteht, hängt davon ab, welche Bedingungen dein Versicherer verwendet und wann und wie dein Vertrag endet. Deshalb: erst klären, dann kündigen oder abmelden.
Die Fragen vor der Entscheidung
- Wohnsitz
- Meldest du deinen Wohnsitz in Deutschland ab, und ab wann?
- Zeitraum
- Wie lange planst du im Ausland zu bleiben, und wie sicher ist dieser Plan?
- Rückkehr
- Welche Szenarien sollen berücksichtigt werden: Rückkehr für den Job, für die Familie, im Ruhestand?
- Vertrag
- Welche Tarife und Zusatzversicherungen laufen heute, und was gilt für die Pflegeversicherung?
- Zeitpunkt
- Hast du schon gekündigt oder dich abgemeldet? Wenn nicht: gut. Fristen und Übergänge lassen sich vorher leichter planen.
Rückkehr nicht versprechen, sondern planen
Ob und wie eine spätere Rückkehr in eine deutsche Krankenversicherung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Dazu machen wir keine pauschale Zusage. Was wir tun: die Szenarien mit dir durchgehen, bevor du Fakten schaffst.
Unterlagen erst im Termin
Bitte schick uns Policen und Gesundheitsangaben nicht vorab per E-Mail. Welche Unterlagen wir brauchen, besprechen wir im Gespräch.
Quellen und Stand
Hier kannst du die Rechtsgrundlagen und Stellen selbst nachlesen, die zu den Fragen auf dieser Seite gehören. Stand der Seite: .
- § 205 VVG, Kündigung des Versicherungsnehmersgesetze-im-internet.de · Versicherungsvertragsgesetz
- § 193 VVG, Versicherte Person; Versicherungspflichtgesetze-im-internet.de · Versicherungsvertragsgesetz
- § 17 BMG, Anmeldung, Abmeldunggesetze-im-internet.de · Bundesmeldegesetz
- § 191 SGB V, Ende der freiwilligen Mitgliedschaftgesetze-im-internet.de · Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
- DVKA, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – AuslandGKV-Spitzenverband, Abteilung DVKA
Diese Seite stellt Fragen und ordnet ein. Die Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind das Gesetz, die Bedingungen deines Vertrags und die zuständigen Stellen.
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Häufige Fragen
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich auswandere?
Das hängt von deinem Vertrag und davon ab, wohin du ziehst, eine Antwort für alle Tarife gibt es nicht.
Ob dein Vertrag beim Wegzug fortgesetzt wird, endet oder ruhen kann, regeln die Bedingungen deines Tarifs. Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer enthalten dazu eigene Regeln für den Umzug ins Ausland. Du hast grundsätzlich drei Wege: den Vertrag beenden, ihn gegen reduzierten Beitrag ruhen lassen (Anwartschaft) oder weiterführen.
Welche dein Versicherer anbietet und unter welchen Bedingungen, klärst du schriftlich bei ihm, bevor du kündigst oder dich abmeldest. Frag konkret: Gilt mein Vertrag bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland, für welche Länder und welche Dauer? Bietet mein Versicherer eine Anwartschaft an, in welcher Form? Welche Fristen laufen? Was gilt für Zusatz- und Pflegeversicherung? Ob und wie eine spätere Rückkehr in eine deutsche Krankenversicherung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Dazu machen wir keine pauschale Zusage.
Ziehst du in ein anderes Land der EU oder des EWR, läuft deine Krankenversicherung nach dem Gesetz weiter, mit Leistungen höchstens wie in Deutschland (§ 207 Abs. 3 VVG; ebenso § 1 Abs. 5 MB/KK). Verlegst du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat, endet der Vertrag insoweit, es sei denn, er wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt; dafür kann der Versicherer einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen. Ist die Verlegung nur vorübergehend, kannst du verlangen, den Vertrag in eine Anwartschaft umzuwandeln (§ 15 Abs. 3 MB/KK). Bei einer Krankenvollversicherung nach Art der Lebensversicherung hast du außerdem das Recht, einen gekündigten Vertrag als Anwartschaft fortzuführen (§ 204 Abs. 5 VVG). Was davon für dich gilt, hängt von deinen Bedingungen ab und davon, wie dein Vertrag endet. Ob das gesetzliche Recht auch greift, wenn ein Vertrag nicht gekündigt wird, sondern automatisch endet, ist nach unserer Recherche nicht geklärt.
Kann ich meine deutsche PKV im Ausland einfach weiterlaufen lassen?
Nicht ohne Weiteres: Dein Vertrag gilt im Ausland nur so weit, wie sein Geltungsbereich und die Regeln für einen Wegzug es vorsehen, und beides steht in den Bedingungen deines Tarifs.
Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer gilt der Schutz für Heilbehandlung in Europa und kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. Im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland besteht Schutz auch ohne besondere Vereinbarung. Das ist für Reisen gedacht, nicht für einen Umzug.
Rücktransporte nach Deutschland tragen die gesetzlichen und oft auch die privaten Krankenversicherungen nicht, auch nicht im Notfall; dafür ist eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport ratsam. Frag deinen Versicherer schriftlich, ob und unter welchen Bedingungen er deinen Vertrag bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland weiterführt, für welche Länder und für welche Dauer.
Für den Wegzug gelten eigene Regeln (siehe die Antwort „Was passiert mit meiner PKV, wenn ich auswandere?“): Innerhalb von EU und EWR läuft deine Krankenversicherung nach dem Gesetz weiter, mit Leistungen höchstens wie in Deutschland (§ 207 Abs. 3 VVG; ebenso § 1 Abs. 5 MB/KK), in andere Staaten endet sie insoweit, wenn du nichts anderes mit dem Versicherer vereinbarst (§ 15 Abs. 3 MB/KK). Die Verbraucherzentrale nennt Island, Liechtenstein und Norwegen als Ausnahmen von der Faustregel, dass außerhalb der EU auch der private Schutz regelmäßig erlischt.
Darf ich meine PKV kündigen, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja, grundsätzlich kannst du eine private Krankenversicherung kündigen, aber nur zu den Fristen und Bedingungen aus deinem Vertrag und dem Gesetz, und beim Wegzug solltest du nie kündigen, bevor der neue Schutz steht.
Auf Frist, Form und Nachweise kommt es an. Wer später einen neuen Vertrag abschließt, bei dem zählen Alter und Gesundheitszustand zu diesem Zeitpunkt. Einen beendeten Vertrag bekommst du deshalb nicht ohne Weiteres zu denselben Bedingungen zurück. Prüf mit deinem Versicherer darum auch die anderen Wege: ruhen lassen (Anwartschaft) oder weiterführen.
Frag schriftlich: Zu welchem Termin und in welcher Form kann ich kündigen? Welche Nachweise verlangst du? Was passiert mit Zusatz- und Pflegeversicherung? Und welche Möglichkeiten bleiben mir, wenn ich später zurückkomme? Ob und wie eine Rückkehr in eine deutsche Krankenversicherung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Eine Krankenversicherung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr kannst du zum Ende des ersten Jahres oder jedes Folgejahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen, vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer (§ 205 Abs. 1 VVG). Solange du einen Wohnsitz in Deutschland hast und nicht gesetzlich versichert wirst, wird die Kündigung außerdem nur wirksam, wenn du ohne Unterbrechung bei einem anderen Versicherer versichert bist und dieser neue Vertrag die Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland erfüllt. Nicht jede internationale Krankenversicherung tut das. Einen Wohnsitz in Deutschland kannst du auch dann noch haben, wenn du schon im Ausland lebst, etwa weil du deine Wohnung hier behältst (§ 193 Abs. 3, § 205 Abs. 6 VVG). Bei einer Krankenvollversicherung nach Art der Lebensversicherung kannst du einen gekündigten Vertrag als Anwartschaft fortführen (§ 204 Abs. 5 VVG). Wie das im Einzelfall bei einem Wegzug greift, klärst du vor der Kündigung mit deinem Versicherer.
Bleibt eine deutsche PKV automatisch bestehen, wenn ich auswandere?
Darauf gibt es keine allgemeine Antwort. Der konkrete Status hängt von Vertrag, Wohnsitz und Dauer ab und muss geprüft werden.
Ist eine Anwartschaft immer sinnvoll?
Nein. Ob sie sinnvoll und möglich ist, hängt von deinem Vertrag und deinem Lebensplan ab.
Wann sollte ich mich darum kümmern?
Bevor du kündigst oder dich abmeldest. Dann bleiben die meisten Wege offen.
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