- Zugang: Arbeit oder Wohnsitz
- Nachweis: bei Nichterwerbstätigkeit
- Optionen: Kasse, S1, private Police
- Klären: Kasse, EHIC und S1
Auf einen Blick
Prüfpunkte Frankreich
Diese Punkte klärst du, bevor du nach Frankreich ziehst. Jede Zeile nennt die Quelle, Stand ist der 12.10.2026.
| Prüfpunkt | Was die Quelle sagt | Quelle |
|---|---|---|
| Aufbau | Frankreich hat eine gesetzliche Krankenversicherung mit örtlichen Kassen (CPAM). | [1], [4] |
| Mit Arbeit | Wer in Frankreich arbeitet, ist dort ohne Wartezeit ab der ersten Arbeitsstunde abgesichert. | [1], [2], [3], [4] |
| Ohne Arbeit | Wer in Frankreich nicht arbeitet, kann die PUMa aufgrund eines stabilen und rechtmäßigen Wohnsitzes erhalten; wer neu zuzieht, muss nachweisen, dass er seit mehr als drei Monaten ununterbrochen in Frankreich wohnt. | [1], [3], [4] |
| Nachweis | Nichterwerbstätige weisen für Aufenthalte über drei Monate ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung nach. | [6], [7], [5] |
| EHIC | Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. | [9], [8], [10] |
Das System
Wie die Krankenversicherung in Frankreich funktioniert
Frankreich hat eine gesetzliche Krankenversicherung (Assurance Maladie) mit örtlichen Kassen (Caisse primaire d'assurance maladie, CPAM); die Protection universelle maladie (PUMa, universeller Krankenversicherungsschutz) sichert jede Person ab, die in Frankreich arbeitet oder dort stabil und rechtmäßig wohnt.
Die Kasse erstattet nicht alles: Ein Anteil (ticket modérateur, Selbstbeteiligung), pauschale Beteiligungen je Arztkontakt und jährliche Franchisen bleiben bei den Versicherten.
Ab 16 Jahren meldest du deiner Kasse einen Hausarzt (médecin traitant) mit dessen Zustimmung; ohne Benennung oder außerhalb des koordinierten Behandlungspfads kann die Selbstbeteiligung höher sein, mit Ausnahmen wie dem Notfall.
Pflicht und Zugang
Wann du in Frankreich versichert bist oder Zugang bekommst
Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich der Staat, in dem du arbeitest, sonst dein Wohnstaat.
Wer in Frankreich arbeitet, ist dort ohne Wartezeit ab der ersten Arbeitsstunde abgesichert; den Anschluss an die CPAM schließt man trotz Meldung des Arbeitgebers selbst ab.
Wer in Frankreich nicht arbeitet, kann die PUMa aufgrund eines stabilen und rechtmäßigen Wohnsitzes erhalten; wer neu zuzieht, muss nachweisen, dass er seit mehr als drei Monaten ununterbrochen in Frankreich wohnt.
Nichterwerbstätige Unionsbürger, die nicht über das gesetzliche System ihres Herkunftslands abgesichert sind, erhalten die PUMa laut CLEISS nicht automatisch: Zugang besteht bei Daueraufenthaltsrecht, davor prüft die Kasse den Einzelfall. Wie die Kasse das bei dir handhabt, klärst du vor dem Umzug direkt bei der CPAM deines künftigen Wohnorts.
Seit Ende 2025 sieht das Gesetz für manche Nichterwerbstätige mit Wohnsitz in Frankreich eine Beteiligung vor (Art. L160-1-1); ob sie für dich gilt, klärst du vor dem Umzug bei der CPAM.
Nachweis
Wann ein Krankenversicherungsnachweis verlangt wird
Für Aufenthalte über drei Monate verlangt das Gesetz von Nichterwerbstätigen ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung, von Studierenden Einschreibung, Krankenversicherung und Mittel und von Erwerbstätigen die Tätigkeit; bis zu drei Monaten genügt, was für die Einreise gilt.
Unionsbürger brauchen in Frankreich keinen Aufenthaltstitel; eine Aufenthaltskarte kann freiwillig beantragt werden.
Die für das Aufenthaltsrecht verlangte Krankenversicherung muss die Leistungen nach den Artikeln L160-8, L160-9 und L321-1 des Code de la sécurité sociale abdecken; laut einem Rundschreiben des Ministeriums von 2011 genügt auch eine private Deckung aus Frankreich oder dem Ausland, wenn der Leistungskorb vergleichbar ist.
| Situation | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
|---|---|---|
| Rentner | Rentner aus einem EU-Staat, die in Frankreich leben, beantragen beim Rententräger das Dokument S1 und schreiben sich damit bei der CPAM ihres Wohnorts ein; Frankreich trägt die Sachleistungen auf Rechnung des Rentenstaats. | Frag deine Krankenkasse oder den Rententräger, ob und wann der S1 ausgestellt wird. |
| Studierende | Studierende aus der EU gelten in Frankreich als vorübergehend aufhältig und bleiben im System ihres Herkunftslands; mit der EHIC, die bis zum Ende des Studienjahres gültig sein muss, werden notwendige Leistungen wie bei französisch Versicherten erstattet. | Frag deine Krankenkasse, bis wann deine EHIC gültig ist. |
| Nach fünf Jahren | Nach fünf Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts erwerben Unionsbürger ein Daueraufenthaltsrecht; danach müssen Mittel und Krankenversicherung nicht mehr nachgewiesen werden. | Notiere den Beginn deines Aufenthalts, damit du den Zeitpunkt belegen kannst. |
Optionen
Deine Optionen: gesetzlich, S1 oder private Police
| Option | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
|---|---|---|
| Gesetzliche Absicherung über die CPAM | Wer in Frankreich arbeitet, ist dort ohne Wartezeit ab der ersten Arbeitsstunde abgesichert; den Anschluss an die CPAM schließt man trotz Meldung des Arbeitgebers selbst ab. Wer in Frankreich nicht arbeitet, kann die PUMa aufgrund eines stabilen und rechtmäßigen Wohnsitzes erhalten; wer neu zuzieht, muss nachweisen, dass er seit mehr als drei Monaten ununterbrochen in Frankreich wohnt. | Frag die CPAM deines künftigen Wohnorts, welche Unterlagen sie verlangt. |
| Verbleib im bisherigen System mit S1 | Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich der Staat, in dem du arbeitest, sonst dein Wohnstaat; wer weiter für einen Arbeitgeber in einem anderen EU-Staat arbeitet, aber in Frankreich wohnt, bleibt im Beschäftigungsstaat versichert und erhält die Sachleistungen in Frankreich mit dem Dokument S1. Rentner aus einem EU-Staat, die in Frankreich leben, beantragen beim Rententräger das Dokument S1 und schreiben sich damit bei der CPAM ihres Wohnorts ein; Frankreich trägt die Sachleistungen auf Rechnung des Rentenstaats. | Frag deine Krankenkasse, ob du einen S1 bekommst und wer ihn ausstellt. |
| Private oder internationale Police als Nachweis | Die für das Aufenthaltsrecht verlangte Krankenversicherung muss die Leistungen nach den Artikeln L160-8, L160-9 und L321-1 des Code de la sécurité sociale abdecken; laut einem Rundschreiben des Ministeriums von 2011 genügt auch eine private Deckung aus Frankreich oder dem Ausland, wenn der Leistungskorb vergleichbar ist. | Lass dir Deckungsumfang, Gebiet und Laufzeit schriftlich bestätigen und frag die Präfektur oder die CPAM, ob die Police genügt. |
| Zusatzversicherung (Mutuelle) | Eine Complémentaire santé (Mutuelle, freiwillige Zusatzversicherung) kann den verbleibenden Anteil ganz oder teilweise übernehmen; Umfang und Kosten hängen vom Vertrag ab. | Vergleiche die Bedingungen schriftlich, bevor du einen Vertrag abschließt. |
Ob eine private Police die Anbindung an die gesetzliche Kasse ersetzt, klärst du mit der CPAM; die gelesenen Quellen sagen dazu nichts. Mehr zur Police unter internationale Krankenversicherung.
In Deutschland
Was du in Deutschland vor dem Umzug klärst
Bevor du dich in Deutschland abmeldest, klärst du schriftlich, wie es mit deiner jetzigen Versicherung weitergeht. Die Fragen unten gelten für jedes Zielland. Es sind Fragen und keine Rechtsauskunft: Die Antworten stehen in deinen Vertragsunterlagen oder kommen von der Stelle, die du fragst.
Drei Frankreich-Themen klärst du vorab mit deiner Krankenkasse: die EHIC, einen möglichen S1 (Formular für den Anspruch im neuen Wohnland) und was nach der Abmeldung in Deutschland gilt.
Wenn du gesetzlich versichert bist: Fragen an deine Krankenkasse
- Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich mich in Deutschland abmelde, und zu welchem Datum endet sie?
- Kann ich die Mitgliedschaft ruhen lassen oder später wieder aufnehmen, und unter welchen Bedingungen?
- Welche Bescheinigung über meine bisherigen Versicherungszeiten bekomme ich, und wie schnell?
- Was gilt für mitversicherte Familienangehörige: Wer bleibt versichert, wer nicht?
- Kommt für mich ein S1 in Frage, und wer stellt ihn aus?
- Bis wann ist meine EHIC gültig, und deckt sie meinen geplanten Aufenthalt?
Wenn du privat versichert bist: Fragen an deinen Versicherer
- Endet mein Vertrag mit dem Umzug, ruht er oder läuft er weiter?
- Gibt es eine Anwartschaft, und was bleibt dabei erhalten? Frag nach dem Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft und danach, ob bei einer Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung nötig wäre.
- Gilt mein Vertrag im Zielland, und für wie lange am Stück?
- Welche Unterlagen bekomme ich schriftlich, bevor ich kündige?
- Gilt die Police in Frankreich für die gesamte Aufenthaltsdauer?
- Bestätigt der Versicherer Deckungsumfang, Gebiet und Laufzeit schriftlich?
Kündige keinen Vertrag, bevor schriftlich geklärt ist, was danach gilt. Die Zusammenhänge erklären wir auf den Seiten Krankenversicherung beim Auswandern und PKV und Anwartschaft. Für Familien steht mehr unter Krankenversicherung der Familie im Ausland.
Stolpersteine
Typische Fehler bei der Krankenversicherung nach Frankreich
Die EHIC als Dauerlösung
Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. Frag deine Krankenkasse nach dem Weg für den Wohnsitzwechsel.
Nach drei Monaten alles erwarten
Nichterwerbstätige Unionsbürger, die nicht über das gesetzliche System ihres Herkunftslands abgesichert sind, erhalten die PUMa laut CLEISS nicht automatisch: Zugang besteht bei Daueraufenthaltsrecht, davor prüft die Kasse den Einzelfall. Kläre die Absicherung vor dem Umzug.
Ohne S1 in Rente ziehen
Rentner aus einem EU-Staat, die in Frankreich leben, beantragen beim Rententräger das Dokument S1 und schreiben sich damit bei der CPAM ihres Wohnorts ein; Frankreich trägt die Sachleistungen auf Rechnung des Rentenstaats. Frag deine Kasse vorher nach dem Dokument.
Die Studienzeit nicht abdecken
Studierende aus der EU gelten in Frankreich als vorübergehend aufhältig und bleiben im System ihres Herkunftslands; mit der EHIC, die bis zum Ende des Studienjahres gültig sein muss, werden notwendige Leistungen wie bei französisch Versicherten erstattet.
Die Police vor der Klärung kündigen
Kündige keinen bestehenden Vertrag, bevor schriftlich geklärt ist, was danach gilt und was die französischen Stellen anerkennen.
Zum Abhaken
Checkliste: Krankenversicherung nach Frankreich
- Kläre deinen Status: arbeiten, Rente, Studium oder ohne Tätigkeit.
- Frag deine Krankenkasse nach einem S1 und der Laufzeit deiner EHIC.
- Frag die CPAM deines künftigen Wohnorts, wie der Anschluss bei deinem Status abläuft.
- Halte das Datum deines Umzugs fest, damit du die Dreimonatsfrist im Blick hast.
- Lass dir bei einer privaten Police Deckungsumfang, Gebiet und Laufzeit schriftlich bestätigen.
- Frag die Präfektur, ob deine Police für das Aufenthaltsrecht genügt, falls du nicht arbeitest.
- Plane einen Hausarzt (médecin traitant) ein und frag die Kasse nach dem Ablauf.
- Kläre, welche Absicherung zwischen Umzug und Beginn des französischen Schutzes gilt.
- Trenne die gesetzliche Absicherung von einer Zusatzversicherung (Mutuelle).
Die Liste ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Fristen und Nachweise prüfst du bei den Stellen, die in den Quellen stehen.
Für wen diese Seite ist und was sie nicht tut
Diese Seite ist für dich, wenn du in Deutschland wohnst und deinen Umzug nach Frankreich planst.
- Keine Versicherernamen und keine Preise, solange wir sie nicht belegen können.
- Keine Angstszenarien, nur Fragen und Quellen.
- Keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Das hier ist allgemeine Information.
- Keine Werbung für das Auswandern: Die Seite ordnet nur die Krankenversicherung ein, für Menschen, die ohnehin gehen.
- Nichts zu Visum, Arbeit, Wohnung oder Steuern. Dafür sind die Behörden des Landes und deine Berater zuständig.
- Keine Frage nach Gesundheitsdaten. Die gehören in den Antrag, nicht in Kommentare, Nachrichten oder die Terminbuchung.
Wer hier schreibt
Tassilo Peter Seitz ist Gesellschafter der Verus Vorsorge GmbH und berät auf Deutsch und Englisch (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wie wir arbeiten und wie wir verdient werden, steht auf der Seite So arbeiten wir, so verdienen wir.
Passende Themen
Häufige Fragen
Muss ich mich in Frankreich krankenversichern, wenn ich dort arbeite?
Wer in Frankreich arbeitet, ist dort ohne Wartezeit ab der ersten Arbeitsstunde abgesichert; den Anschluss an die CPAM schließt man trotz Meldung des Arbeitgebers selbst ab.
Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich der Staat, in dem du arbeitest, sonst dein Wohnstaat; wer weiter für einen Arbeitgeber in einem anderen EU-Staat arbeitet, aber in Frankreich wohnt, bleibt im Beschäftigungsstaat versichert und erhält die Sachleistungen in Frankreich mit dem Dokument S1. Frag deine Krankenkasse, was für deine Lage vorgesehen ist, und die CPAM deines künftigen Wohnorts, welche Unterlagen sie für den Anschluss braucht.
Gilt meine EHIC, wenn ich nach Frankreich ziehe?
Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt und deckt medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Systems; bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts empfiehlt die EU-Kommission die Anmeldung mit S1 statt der EHIC.
Studierende bilden eine Ausnahme: Studierende aus der EU gelten in Frankreich als vorübergehend aufhältig und bleiben im System ihres Herkunftslands; mit der EHIC, die bis zum Ende des Studienjahres gültig sein muss, werden notwendige Leistungen wie bei französisch Versicherten erstattet. Ob ein S1 für dich in Frage kommt und bis wann deine Karte bei einem Umzug trägt, klärst du mit deiner Krankenkasse.
Ab wann habe ich Zugang zur PUMa, wenn ich in Frankreich nicht arbeite?
Wer in Frankreich nicht arbeitet, kann die PUMa aufgrund eines stabilen und rechtmäßigen Wohnsitzes erhalten; wer neu zuzieht, muss nachweisen, dass er seit mehr als drei Monaten ununterbrochen in Frankreich wohnt.
Nichterwerbstätige Unionsbürger, die nicht über das gesetzliche System ihres Herkunftslands abgesichert sind, erhalten die PUMa laut CLEISS nicht automatisch: Zugang besteht bei Daueraufenthaltsrecht, davor prüft die Kasse den Einzelfall. Nach fünf Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts erwerben Unionsbürger ein Daueraufenthaltsrecht; danach müssen Mittel und Krankenversicherung nicht mehr nachgewiesen werden. Wie die Kasse deinen Fall behandelt, klärst du vor dem Umzug bei der CPAM.
Reicht eine private oder internationale Police für den Aufenthalt in Frankreich?
Die für das Aufenthaltsrecht verlangte Krankenversicherung muss die Leistungen nach den Artikeln L160-8, L160-9 und L321-1 des Code de la sécurité sociale abdecken; laut einem Rundschreiben des Ministeriums von 2011 genügt auch eine private Deckung aus Frankreich oder dem Ausland, wenn der Leistungskorb vergleichbar ist.
Für Aufenthalte über drei Monate verlangt das Gesetz von Nichterwerbstätigen ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung, von Studierenden Einschreibung, Krankenversicherung und Mittel und von Erwerbstätigen die Tätigkeit; bis zu drei Monaten genügt, was für die Einreise gilt. Ob die Police die Anbindung an die gesetzliche Kasse ersetzt, klärst du mit der CPAM. Lass dir außerdem Deckungsumfang, Gebiet und Laufzeit schriftlich bestätigen. Mehr dazu unter internationale Krankenversicherung.
Was gilt für Rentner, die nach Frankreich ziehen?
Rentner aus einem EU-Staat, die in Frankreich leben, beantragen beim Rententräger das Dokument S1 und schreiben sich damit bei der CPAM ihres Wohnorts ein; Frankreich trägt die Sachleistungen auf Rechnung des Rentenstaats.
Frag deine Krankenkasse vor dem Umzug, ob und wann sie den S1 ausstellt, und bewahre die Bescheinigung für die Registrierung in Frankreich auf. Wer weiter in Deutschland angestellt bleibt, klärt dasselbe mit seiner Kasse. Notiere dir, wer dir die Auskunft gegeben hat, und frag auch für mitversicherte Familienangehörige nach, weil die CPAM deren Anspruch nach französischem Recht prüft.
Quellen: [18]
Brauche ich zusätzlich eine Mutuelle, und was zahle ich selbst?
Eine Complémentaire santé (Mutuelle, freiwillige Zusatzversicherung) kann den verbleibenden Anteil ganz oder teilweise übernehmen; Umfang und Kosten hängen vom Vertrag ab.
Die Kasse erstattet nicht alles: Ein Anteil (ticket modérateur, Selbstbeteiligung), pauschale Beteiligungen je Arztkontakt und jährliche Franchisen bleiben bei den Versicherten. Ab 16 Jahren meldest du deiner Kasse einen Hausarzt (médecin traitant) mit dessen Zustimmung; ohne Benennung oder außerhalb des koordinierten Behandlungspfads kann die Selbstbeteiligung höher sein, mit Ausnahmen wie dem Notfall. Ob für dich eine Zusatzversicherung sinnvoll ist, klärst du mit deinem Berater und der Kasse.
Quellen
- Qu'est-ce que la protection universelle maladie (Puma) ? (Service-Public, Verwaltungsportal der Republik) amtlich · Seite „Vérifié le 13 mai 2026“ · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- Assurance maladie d'un étranger qui s'installe en France (Service-Public) amtlich · Seite „Vérifié le 02 avril 2024“ · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch; älteste der verwendeten Service-Public-Seiten.
- Vous venez travailler en France (CLEISS, staatliche Verbindungsstelle der Sozialversicherung) amtlich · ohne Seitendatum (HTTP-Header: 24.12.2024) · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- Code de la sécurité sociale, Art. L111-2-2, L160-1, D160-2, L160-8, L162-5-3 u. a. (Wiedergabe der Légifrance-Daten durch codes.droit.org) nicht amtlich · Datenstand 05.10.2026 · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext, aber über einen Verein (droit.org) wiedergegeben, weil Légifrance per Abruf nicht erreichbar war; Schlüsselartikel wurden mit Légifrance gegengelesen.
- Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile, Art. L232-1, L233-1, L234-1, R233-1 (Wiedergabe der Légifrance-Daten durch codes.droit.org) nicht amtlich · Datenstand 27.08.2026 · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext, über einen Verein (droit.org) wiedergegeben; Artikel R233-1 mit Légifrance gegengelesen.
- Séjour de longue durée d'un Européen en France (Service-Public) amtlich · Seite „Vérifié le 01 avril 2026“ · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- Carte de séjour d'un retraité (ou inactif) citoyen UE/EEE/Suisse (Service-Public) amtlich · Seite „Vérifié le 01 avril 2026“ · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- EU-Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Integration: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026
- Your Europe (Europäische Kommission): Gesundheitsversorgung bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land amtlich · Seite, zuletzt überprüft 16.09.2026 · abgerufen 10.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Versicherungsschutz im Ausland amtlich · Stand: 3. September 2026 · abgerufen 10.10.2026
- Ticket modérateur, forfait et franchises (Service-Public) amtlich · Seite „Vérifié le 01 octobre 2026“ · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- Médecin traitant et parcours de soins coordonnés (Service-Public) amtlich · Seite „Vérifié le 21 août 2026“ · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004, konsolidierte französische Fassung bei CLEISS, Art. 11, 12, 17, 24, 25 amtlich · „dernière consolidation : juillet 2019“ · abgerufen 10.10.2026Konsolidierte Fassung von 2019; spätere Änderungen nicht geprüft.
- Your Europe (Europäische Kommission): Ihr Krankenversicherungsschutz im Gastland amtlich · Seite, zuletzt überprüft 19.08.2026 · abgerufen 10.10.2026
- Vous venez résider en France et continuez de travailler dans un autre État (CLEISS) amtlich · ohne Seitendatum (HTTP-Header: 26.06.2023) · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- Vous venez en France pour résider et vous êtes inactif (CLEISS) amtlich · ohne Seitendatum (HTTP-Header: 18.11.2025) · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- Circulaire DSS/DACI n° 2011-225 vom 09.06.2011 über die „vollständige Krankenversicherung“ für Nichterwerbstätige, Studierende und Arbeitsuchende (CLEISS, PDF) amtlich · 09.06.2011 (vor Einführung der PUMa 2016) · abgerufen 10.10.2026Älteres Rundschreiben; die Artikelnummern des Aufenthaltsrechts wurden seitdem geändert.
- Vous venez vivre votre retraite en France, Rentner aus UE/EWR (CLEISS) amtlich · ohne Seitendatum (HTTP-Header: 27.06.2023) · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- Sécurité sociale d'un étudiant sans activité professionnelle (Service-Public) amtlich · Seite „Vérifié le 13 août 2026“ · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- Vous venez étudier en France : votre protection sociale (CLEISS) amtlich · ohne Seitendatum (HTTP-Header: 10.09.2026) · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
- Couverture maladie complémentaire (mutuelle) (Service-Public) amtlich · Seite „Vérifié le 01 octobre 2026“ · abgerufen 10.10.2026Seite auf Französisch.
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