- Zugang: Aufenthaltsstatus
- Gebühr: Gesundheitsgebühr zum Antrag
- Optionen: NHS, privat, international
- Klären: Kasse, EHIC und S1
Auf einen Blick
Prüfpunkte Großbritannien
Diese Punkte klärst du, bevor du nach Großbritannien ziehst. Jede Zeile nennt die Quelle, Stand ist der 12.10.2026.
| Prüfpunkt | Was die Quelle sagt | Quelle |
|---|---|---|
| System | Der NHS ist wohnsitzbasiert: Die meisten Leistungen sind für Menschen frei, die „ordinarily resident“ sind. | [1], [2], [3], [4] |
| Neuzuzug | Wer aus dem Ausland zuzieht und der Einwanderungskontrolle unterliegt, gilt nach den Leitfäden des NHS erst mit unbefristetem Aufenthaltsrecht (indefinite leave to remain) als „ordinarily resident“. | [3], [2], [8] |
| Gesundheitsgebühr | Wer ein Visum für mehr als sechs Monate beantragt, zahlt in der Regel eine Gesundheitsgebühr (Immigration Health Surcharge). | [5], [6], [1] |
| Leistung der Gebühr | Mit gezahlter Gebühr nutzt du den NHS in England für die Dauer des Visums im Wesentlichen wie ein Einwohner. | [7], [5], [1], [2] |
| Hausarzt | Die Registrierung bei einem Hausarzt begründet allein keinen Anspruch auf gebührenfreie Krankenhausbehandlung. | [9], [8] |
| EHIC | Die deutsche EHIC gilt bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich weiterhin für medizinisch notwendige Behandlungen im NHS. | [10], [11], [12], [4], [13] |
Das System
So funktioniert die Krankenversicherung in Großbritannien
Das britische Gesundheitssystem (NHS) ist wohnsitzbasiert und nicht versicherungsbasiert: Die meisten Leistungen sind für Menschen frei, die „ordinarily resident“ sind, also rechtmäßig und auf gefestigter Grundlage im Vereinigten Königreich leben.
Für die Registrierung bei einem Hausarzt (GP) in England brauchst du keinen Ausweis, keinen Adressnachweis und keinen Nachweis des Einwanderungsstatus; die Registrierung begründet allein keinen Anspruch auf gebührenfreie Krankenhausbehandlung. Auch mit gezahlter Gesundheitsgebühr fallen Eigenanteile an, etwa für Rezepte, Zahnbehandlung und Augentests, wie bei Einwohnern.
Die Leitfäden der britischen Regierung zum NHS beziehen sich auf England; in Schottland, Wales und Nordirland können die Regeln für den Zugang abweichen. Frag die zuständige Stelle deines Zielorts, welche Regeln dort gelten.
Pflicht und Zugang
Wann du in Großbritannien Zugang zum NHS bekommst
Wer aus dem Ausland zuzieht und der Einwanderungskontrolle unterliegt, gilt nach den Leitfäden des NHS erst mit unbefristetem Aufenthaltsrecht (indefinite leave to remain) als „ordinarily resident“.
Wer nicht „ordinarily resident“ ist, gilt als Besucher aus dem Ausland (overseas visitor), und die NHS-Einrichtungen müssen für bestimmte Leistungen Gebühren erheben und einziehen.
Wer ein Visum oder einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten von außerhalb des Vereinigten Königreichs beantragt, zahlt in der Regel mit dem Antrag eine Gesundheitsgebühr (Immigration Health Surcharge); Besucher-Visa und Anträge für höchstens sechs Monate sind ausgenommen. Wer die Gesundheitsgebühr gezahlt hat oder befreit ist, erhält für die Dauer des Visums NHS-Krankenhausversorgung in England im Wesentlichen wie eine Person, die ordinarily resident ist; ausgenommen sind NHS-finanzierte Leistungen der assistierten Empfängnis.
Die Gesundheitsgebühr beträgt 1.035 Pfund je Jahr der Aufenthaltsdauer, für Studierende, Menschen unter 18 Jahren und Teilnehmende am Youth Mobility Scheme 776 Pfund je Jahr; für Teile eines Jahres gilt bis sechs Monate die Hälfte, darüber der volle Betrag.
Nachweis
Wann ein Krankenversicherungsnachweis verlangt wird
Höhe und Ausnahmen der Gesundheitsgebühr prüfst du am Tag deines Antrags auf der Seite der britischen Regierung. Ob für deine Aufenthaltsart zusätzlich ein Versicherungsnachweis verlangt wird, klärst du bei der zuständigen Behörde.
Die Gesundheitsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn man eine private Krankenversicherung hat.
| Situation | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
|---|---|---|
| Aufenthalt über sechs Monate | Wer ein Visum für mehr als sechs Monate beantragt, zahlt in der Regel eine Gesundheitsgebühr (Immigration Health Surcharge). | Prüfe auf der Seite der britischen Regierung, welche Gebühr für deine Aufenthaltsart gilt. |
| Aufenthalt bis sechs Monate | Wer nur bis zu sechs Monate bleibt oder die vorgeschriebene Gesundheitsgebühr nicht zahlt, muss für bestimmte NHS-Leistungen zahlen, sofern keine Ausnahme gilt oder ein Abkommen über Gegenseitigkeit greift. | Frag deinen Versicherer, was für diese Zeit gilt. |
| Rentner, Entsandte, Grenzgänger mit S1 | Das Handels- und Kooperationsabkommen EU–UK enthält ein Protokoll zur Koordinierung der sozialen Sicherheit: Wer im Vereinigten Königreich wohnt, aber bei einem Träger eines EU-Staats versichert ist (zum Beispiel mit einem S1), erhält am Wohnort Sachleistungen auf Rechnung dieses Trägers. | Frag deine Krankenkasse, ob ein S1 für dich in Frage kommt. |
Optionen
Deine Optionen: örtlich oder international
| Option | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
|---|---|---|
| NHS-Zugang über die Gesundheitsgebühr | Mit gezahlter Gebühr nutzt du den NHS in England für die Dauer des Visums im Wesentlichen wie ein Einwohner. | Frag die zuständige Stelle, ab welchem Tag der Zugang gilt. |
| Private oder internationale Krankenversicherung zusätzlich | Der NHS empfiehlt Menschen, die nicht „ordinarily resident“ sind, ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Zeit im Vereinigten Königreich. Die Gesundheitsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn man eine private Krankenversicherung hat. | Lass dir Deckungsumfang, Gebiet und Laufzeit schriftlich bestätigen. |
| Zugang über S1 und das Abkommen EU–UK | Das Handels- und Kooperationsabkommen EU–UK enthält ein Protokoll zur Koordinierung der sozialen Sicherheit: Wer im Vereinigten Königreich wohnt, aber bei einem Träger eines EU-Staats versichert ist (zum Beispiel mit einem S1), erhält am Wohnort Sachleistungen auf Rechnung dieses Trägers. | Frag deine Krankenkasse, ob du in Frage kommst. |
Mehr zur Police unter internationale Krankenversicherung.
In Deutschland
Was du in Deutschland vor dem Umzug klärst
Bevor du dich in Deutschland abmeldest, klärst du schriftlich, wie es mit deiner jetzigen Versicherung weitergeht. Die Fragen unten gelten für jedes Zielland. Es sind Fragen und keine Rechtsauskunft: Die Antworten stehen in deinen Vertragsunterlagen oder kommen von der Stelle, die du fragst.
Drei Großbritannien-Themen klärst du vorab mit deiner Krankenkasse: die EHIC, einen möglichen S1 (Formular für den Anspruch im neuen Wohnland) und den Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet. Die deutsche EHIC gilt bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich weiterhin für medizinisch notwendige Behandlungen im NHS, sie ersetzt aber weder eine Reiseversicherung noch deckt sie private Behandlung.
Wenn du gesetzlich versichert bist: Fragen an deine Krankenkasse
- Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich mich in Deutschland abmelde, und zu welchem Datum endet sie?
- Kann ich die Mitgliedschaft ruhen lassen oder später wieder aufnehmen, und unter welchen Bedingungen?
- Welche Bescheinigung über meine bisherigen Versicherungszeiten bekomme ich, und wie schnell?
- Was gilt für mitversicherte Familienangehörige: Wer bleibt versichert, wer nicht?
- Kommt für mich ein S1 in Frage, und wer stellt ihn aus?
- Bis zu welchem Tag gilt mein Schutz, damit zwischen Deutschland und Großbritannien keine Lücke entsteht?
Wenn du privat versichert bist: Fragen an deinen Versicherer
- Endet mein Vertrag mit dem Umzug, ruht er oder läuft er weiter?
- Gibt es eine Anwartschaft, und was bleibt dabei erhalten? Frag nach dem Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft und danach, ob bei einer Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung nötig wäre.
- Gilt mein Vertrag im Zielland, und für wie lange am Stück?
- Welche Unterlagen bekomme ich schriftlich, bevor ich kündige?
- Gilt die Police im Vereinigten Königreich für die gesamte Aufenthaltsdauer?
- Bestätigt der Versicherer schriftlich Deckungsumfang, Gebiet und Laufzeit?
Kündige keinen Vertrag, bevor schriftlich geklärt ist, was danach gilt. Die Zusammenhänge erklären wir auf den Seiten Krankenversicherung beim Auswandern und PKV und Anwartschaft. Für Familien steht mehr unter Krankenversicherung der Familie im Ausland.
Stolpersteine
Typische Fehler bei der Krankenversicherung nach Großbritannien
EHIC als Dauerlösung
Die deutsche EHIC gilt bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich weiterhin für medizinisch notwendige Behandlungen im NHS. Frag deine Krankenkasse nach dem Weg für den Wohnsitzwechsel.
Gebühr und private Police verwechseln
Die Gesundheitsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn man eine private Krankenversicherung hat. Kläre, wofür du die Police zusätzlich brauchst.
Hausarzt und Krankenhaus gleichsetzen
Die Registrierung bei einem Hausarzt begründet allein keinen Anspruch auf gebührenfreie Krankenhausbehandlung. Frag nach, welcher Status dafür gilt.
Die Regeln Englands übertragen
Prüfe, in welchem Landesteil du wohnen wirst. Die Quellen stehen im Abschnitt „System“.
Zum Abhaken
Checkliste: Krankenversicherung nach Großbritannien
- Kläre deine geplante Aufenthaltsdauer: bis zu sechs Monate oder länger.
- Frag deine Krankenkasse nach EHIC, S1 und dem Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet.
- Prüfe auf der Seite der britischen Regierung, welche Gesundheitsgebühr für deine Aufenthaltsart gilt.
- Frag deinen Versicherer, was bis zum Beginn des Visums gilt.
- Kläre, in welchem Landesteil du wohnen wirst, und frag dort nach den Regeln.
- Lass dir bei einer privaten Zusatzpolice Deckung, Gebiet und Laufzeit schriftlich bestätigen.
- Plane ein, dich nach der Ankunft bei einem Hausarzt zu registrieren.
- Bewahre die Bestätigung über die gezahlte Gebühr auf.
Die Liste ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Fristen und Nachweise prüfst du bei den Stellen, die in den Quellen stehen.
Für wen diese Seite ist und was sie nicht tut
Diese Seite ist für dich, wenn du in Deutschland wohnst und deinen Umzug nach Großbritannien planst.
- Keine Versicherernamen und keine Preise, solange wir sie nicht belegen können.
- Keine Angstszenarien, nur Fragen und Quellen.
- Keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Das hier ist allgemeine Information.
- Keine Werbung für das Auswandern: Die Seite ordnet nur die Krankenversicherung ein, für Menschen, die ohnehin gehen.
- Nichts zu Visum, Arbeit, Wohnung oder Steuern. Dafür sind die Behörden des Landes und deine Berater zuständig.
- Keine Frage nach Gesundheitsdaten. Die gehören in den Antrag, nicht in Kommentare, Nachrichten oder die Terminbuchung.
- Zu Großbritannien informiert diese Seite nur. Für Menschen, die schon dort wohnen, bieten wir keine Beratung an.
Wer hier schreibt
Tassilo Peter Seitz ist Gesellschafter der Verus Vorsorge GmbH und berät auf Deutsch und Englisch (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wie wir arbeiten und wie wir verdient werden, steht auf der Seite So arbeiten wir, so verdienen wir.
Passende Themen
Häufige Fragen
Muss ich im Vereinigten Königreich krankenversichert sein?
Das britische Gesundheitssystem (NHS) ist wohnsitzbasiert und nicht versicherungsbasiert: Die meisten Leistungen sind für Menschen frei, die „ordinarily resident“ sind, also rechtmäßig und auf gefestigter Grundlage im Vereinigten Königreich leben.
Wer aus dem Ausland zuzieht und der Einwanderungskontrolle unterliegt, gilt nach den Leitfäden des NHS erst mit unbefristetem Aufenthaltsrecht (indefinite leave to remain) als „ordinarily resident“. Der NHS empfiehlt Menschen, die nicht „ordinarily resident“ sind, ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Zeit im Vereinigten Königreich. Frag deine Krankenkasse und deinen Versicherer, was bis zum Beginn deines Aufenthalts gilt.
Was ist die Gesundheitsgebühr und was bekomme ich dafür?
Wer ein Visum oder einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten von außerhalb des Vereinigten Königreichs beantragt, zahlt in der Regel mit dem Antrag eine Gesundheitsgebühr (Immigration Health Surcharge); Besucher-Visa und Anträge für höchstens sechs Monate sind ausgenommen.
Wer die Gesundheitsgebühr gezahlt hat oder befreit ist, erhält für die Dauer des Visums NHS-Krankenhausversorgung in England im Wesentlichen wie eine Person, die ordinarily resident ist; ausgenommen sind NHS-finanzierte Leistungen der assistierten Empfängnis. Auch mit gezahlter Gesundheitsgebühr fallen Eigenanteile an, etwa für Rezepte, Zahnbehandlung und Augentests, wie bei Einwohnern. Die Höhe nennen die Quellen; sie steht im Abschnitt „Pflicht und Zugang“ und kann sich ändern.
Reicht eine private oder internationale Police statt der Gebühr?
Die Gesundheitsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn man eine private Krankenversicherung hat.
Der NHS-Zugang entsteht über den Status und die Gebühr, nicht über eine Police. Der NHS empfiehlt Menschen, die nicht „ordinarily resident“ sind, ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Zeit im Vereinigten Königreich. Lass dir Deckungsumfang, Gebiet und Laufzeit einer Police schriftlich bestätigen, bevor du etwas kündigst oder abschließt. Frag deinen Versicherer außerdem, ob die Police schon vor dem Beginn des Visums gilt und wie lange am Stück sie im Vereinigten Königreich besteht. Mehr dazu unter internationale Krankenversicherung.
Gilt meine EHIC, wenn ich nach Großbritannien ziehe?
Die deutsche EHIC gilt bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich weiterhin für medizinisch notwendige Behandlungen im NHS, sie ersetzt aber weder eine Reiseversicherung noch deckt sie private Behandlung.
Für einen Umzug ist die EHIC nicht gedacht. Wer nur bis zu sechs Monate bleibt oder die vorgeschriebene Gesundheitsgebühr nicht zahlt, muss für bestimmte NHS-Leistungen zahlen, sofern keine Ausnahme gilt oder ein Abkommen über Gegenseitigkeit greift. Ob ein S1 für dich in Frage kommt und bis wann deine Karte bei einem Umzug trägt, klärst du mit deiner Krankenkasse.
Wie komme ich an einen Hausarzt, und was bedeutet das für die Krankenhausbehandlung?
Für die Registrierung bei einem Hausarzt (GP) in England brauchst du keinen Ausweis, keinen Adressnachweis und keinen Nachweis des Einwanderungsstatus; die Registrierung begründet allein keinen Anspruch auf gebührenfreie Krankenhausbehandlung.
Die Leitfäden der britischen Regierung zum NHS beziehen sich auf England; in Schottland, Wales und Nordirland können die Regeln für den Zugang abweichen. Frag nach der Ankunft eine Hausarztpraxis in deiner Nähe, ob sie neue Patienten aufnimmt und welche Angaben sie für die Registrierung braucht. Kläre getrennt, welcher Status für Krankenhausleistungen gilt, und halte die Unterlagen zu deinem Visum bereit.
Quellen
- GOV.UK (Department of Health and Social Care): Healthcare for EU citizens living in or moving to the UK amtlich · Seite, zuletzt aktualisiert 22.02.2024 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch; gilt für England.
- NHS England (nhs.uk): Moving to England from EU countries or Norway, Iceland, Liechtenstein or Switzerland amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
- GOV.UK (Department of Health and Social Care): NHS entitlements: migrant health guide amtlich · Seite, zuletzt aktualisiert 02.10.2023 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch; gilt für England.
- NHS England (nhs.uk): Visitors from EU countries, Norway, Iceland, Liechtenstein or Switzerland amtlich · Seite, zuletzt geprüft 25.04.2023, nächste Prüfung war für 25.04.2026 vorgesehen · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
- GOV.UK (Home Office): Pay for UK healthcare as part of your immigration application amtlich · Seite, zuletzt aktualisiert 28.11.2024 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch; gelesen über die amtliche Content-API von GOV.UK.
- The Immigration (Health Charge) Order 2015 (SI 2015/792), Art. 3, 4, 7, Schedule 1 (legislation.gov.uk) amtlich · aktuelle Fassung laut Datenbank-Metadaten vom 24.05.2024 · abgerufen 10.10.2026Verordnungstext auf Englisch.
- The National Health Service (Charges to Overseas Visitors) Regulations 2015 (SI 2015/238), Reg. 2, 3, 10 (legislation.gov.uk) amtlich · aktuelle Fassung laut Datenbank-Metadaten vom 11.06.2026 · abgerufen 10.10.2026Verordnungstext auf Englisch; gilt für England.
- NHS England (nhs.uk): How to access NHS services in England if you are visiting from abroad amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
- NHS England (nhs.uk): How to register with a GP surgery amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch; gilt für England.
- Bundesministerium für Gesundheit: Versicherungsschutz im Ausland amtlich · Stand: 3. September 2026 · abgerufen 10.10.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Impact of Brexit on Healthcare amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
- Auswärtiges Amt: Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitt Medizinische Versorgung amtlich · ohne Datumsangabe; nennt die ETA-Pflicht seit Februar 2026 · abgerufen 10.10.2026
- Handels- und Kooperationsabkommen EU–UK, Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit, Art. SSC.2, SSC.3, SSC.15, SSC.17 (EUR-Lex) amtlich · ABl. L 149 vom 30.04.2021 · abgerufen 10.10.2026Englische Fassung; die genannten Artikel wurden im Wortlaut gelesen.
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