- Pflicht: Basisversicherung abschließen
- Frist: vier Monate rückwirkend
- Police aus Deutschland: SVB-Prüfung
- Klären: Kasse, S1 und EHIC
Auf einen Blick
Prüfpunkte Niederlande
Diese Punkte klärst du, bevor du in die Niederlande ziehst. Jede Zeile nennt die Quelle, Stand ist der 12.10.2026.
| Prüfpunkt | Was die Quelle sagt | Quelle |
|---|---|---|
| Aufbau | Die Niederlande regeln die Krankenversicherung über eine gesetzliche Basisversicherung (basisverzekering), die man bei einem Versicherer (zorgverzekeraar) abschließt; Inhalt und Umfang des Leistungspakets legt der Staat fest. | [1], [7], [8] |
| Wer muss sich versichern | Zur Basisversicherung verpflichtet ist, wer in den Niederlanden wohnt oder dort als Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlt. | [1], [2], [3], [4], [5] |
| Frist | Beginnt die Basisversicherung innerhalb von vier Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, wirkt sie rückwirkend auf den Beginn der Pflicht zurück. | [1], [3], [6] |
| Folgen ohne Versicherung | Ist jemand versicherungspflichtig, aber nicht versichert, fordert ihn das CAK schriftlich auf, sich innerhalb von drei Monaten zu versichern; danach folgen Bußgelder und schließlich ein vom CAK abgeschlossener Versicherungsvertrag. | [1], [3], [9], [10] |
| Police aus dem Herkunftsland | Ob eine Versicherung aus dem Herkunftsland oder eine internationale Police die niederländische Pflicht ersetzen kann, entscheidet nicht die Police, sondern die Sociale Verzekeringsbank (SVB) mit einer Prüfung der Wlz-Versicherung. | [11], [5], [9], [10], [2], [1] |
| EHIC | Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. | [12], [13] |
Das System
Wie die Krankenversicherung in den Niederlanden funktioniert
Die Niederlande regeln die Krankenversicherung über eine gesetzliche Basisversicherung (basisverzekering), die man bei einem Versicherer (zorgverzekeraar) abschließt; Inhalt und Umfang des Leistungspakets legt der Staat fest. Ein Versicherer muss jeden Versicherungspflichtigen für die Basisversicherung annehmen (Annahmepflicht, acceptatieplicht).
Versicherte ab 18 Jahren tragen pro Kalenderjahr einen gesetzlich festgelegten Selbstbehalt (verplicht eigen risico). Eine Zusatzversicherung (aanvullende verzekering) ist freiwillig; die Versicherer bestimmen ihre Bedingungen und Erstattungen selbst.
Frag den Versicherer, wie du an die Hausarztwahl kommst und welche Leistungen das Basispaket nennt.
Pflicht und Zugang
Wann du in den Niederlanden versichert sein musst oder Zugang bekommst
Zur Basisversicherung verpflichtet ist, wer nach dem Wet langdurige zorg (Wlz) versichert ist, also wer in den Niederlanden wohnt oder, ohne dort zu wohnen, in den Niederlanden als Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterliegt.
Nach EU-Recht unterliegt man grundsätzlich dem Recht des Staats, in dem man arbeitet, und sonst dem Recht des Wohnstaats.
Ein Versicherer schließt die Basisversicherung nicht ab, solange die angegebene Adresse nicht als Wohnort im niederländischen Melderegister (BRP) steht; Ausnahmen gelten bei nachgewiesener Lohnsteuerpflicht aus Arbeit in den Niederlanden oder bei einer Bescheinigung der SVB. Wie du dich bei der Gemeinde anmeldest, klärst du dort.
Beginnt die Basisversicherung innerhalb von vier Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, wirkt sie rückwirkend auf den Beginn der Pflicht zurück. Ist jemand versicherungspflichtig, aber nicht versichert, fordert ihn das CAK schriftlich auf, sich innerhalb von drei Monaten zu versichern; danach folgen Bußgelder und schließlich ein vom CAK abgeschlossener Versicherungsvertrag.
Nachweis
Wann ein Krankenversicherungsnachweis verlangt wird
Unionsbürger brauchen in den Niederlanden keine Aufenthaltserlaubnis und müssen sich in der Regel nicht bei der IND registrieren; ein gültiger Pass oder Personalausweis belegt den rechtmäßigen Aufenthalt.
Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten verlangt das Vreemdelingenbesluit von Unionsbürgern, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und eine Versicherung, die die Krankheitskosten in den Niederlanden vollständig deckt. Ob und wie Gemeinde oder IND einen Nachweis tatsächlich prüfen, klärst du vor dem Umzug dort.
| Situation | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
|---|---|---|
| Studierende | Für Studierende aus dem EU-Ausland genügt laut IND eine ausländische Krankenversicherung mit Deckung in den Niederlanden. | Frag die Hochschule, welche Versicherung sie für die Einschreibung nennt. |
| Rentner | Rentner beantragen den S1 beim Krankenversicherungsträger des Rentenlands und lassen ihn bei der Ankunft beim zuständigen Träger im neuen Land registrieren. | Frag deine Krankenkasse, ob und wann sie den S1 ausstellt. |
| Arbeitnehmer | Die Basisversicherung schließt du wie im Abschnitt „Pflicht und Zugang“ beschrieben ab. | Frag deinen künftigen Arbeitgeber, ab welchem Tag das Arbeitsverhältnis gilt. |
Optionen
Deine Optionen: örtlich oder international
| Option | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
|---|---|---|
| Basisversicherung | Pflicht für alle, die nach dem Wlz versichert sind (Abschnitt „Pflicht und Zugang“). | Frag den Versicherer, ab welchem Tag die Versicherung gelten kann. |
| Zusatzversicherung | Eine Zusatzversicherung (aanvullende verzekering) ist freiwillig; die Versicherer bestimmen ihre Bedingungen und Erstattungen selbst. | Lass dir schriftlich bestätigen, was sie abdeckt und was nicht. |
| Police aus Deutschland oder internationale Police | Ob eine Versicherung aus dem Herkunftsland oder eine internationale Police die niederländische Pflicht ersetzen kann, entscheidet nicht die Police, sondern die Sociale Verzekeringsbank (SVB) mit einer Prüfung der Wlz-Versicherung. | Frag vor dem Umzug bei der SVB nach, ob du in den Niederlanden Wlz-versichert wärst. |
Welche ausländische Police als Ersatz genügt, steht in keiner der gelesenen Quellen; die SVB entscheidet im Einzelfall. Mehr zur Police unter internationale Krankenversicherung.
In Deutschland
Was du in Deutschland vor dem Umzug klärst
Bevor du dich in Deutschland abmeldest, klärst du schriftlich, wie es mit deiner jetzigen Versicherung weitergeht. Die Fragen unten gelten für jedes Zielland. Es sind Fragen und keine Rechtsauskunft: Die Antworten stehen in deinen Vertragsunterlagen oder kommen von der Stelle, die du fragst.
Drei Niederlande-Themen klärst du vorab mit deiner Krankenkasse: die EHIC, einen möglichen S1 (Formular für den Anspruch im neuen Wohnland) und den Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land und nur für öffentliche Anbieter; bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts nennt die EU-Kommission stattdessen das Formular S1.
Wenn du gesetzlich versichert bist: Fragen an deine Krankenkasse
- Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich mich in Deutschland abmelde, und zu welchem Datum endet sie?
- Kann ich die Mitgliedschaft ruhen lassen oder später wieder aufnehmen, und unter welchen Bedingungen?
- Welche Bescheinigung über meine bisherigen Versicherungszeiten bekomme ich, und wie schnell?
- Was gilt für mitversicherte Familienangehörige: Wer bleibt versichert, wer nicht?
- Kommt für mich ein S1 in Frage, und wer stellt ihn aus?
- Bis zu welchem Tag gilt mein Schutz, damit zwischen Deutschland und den Niederlanden keine Lücke entsteht?
Wenn du privat versichert bist: Fragen an deinen Versicherer
- Endet mein Vertrag mit dem Umzug, ruht er oder läuft er weiter?
- Gibt es eine Anwartschaft, und was bleibt dabei erhalten? Frag nach dem Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft und danach, ob bei einer Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung nötig wäre.
- Gilt mein Vertrag im Zielland, und für wie lange am Stück?
- Welche Unterlagen bekomme ich schriftlich, bevor ich kündige?
- Gilt die Police in den Niederlanden für die gesamte Aufenthaltsdauer?
- Bestätigt der Versicherer schriftlich, bis zu welchem Tag der Schutz läuft?
Kündige keinen Vertrag, bevor schriftlich geklärt ist, was danach gilt. Die Zusammenhänge erklären wir auf den Seiten Krankenversicherung beim Auswandern und PKV und Anwartschaft. Für Familien steht mehr unter Krankenversicherung der Familie im Ausland.
Stolpersteine
Typische Fehler bei der Krankenversicherung für die Niederlande
Mit der Basisversicherung warten
Beginnt die Basisversicherung innerhalb von vier Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, wirkt sie rückwirkend auf den Beginn der Pflicht zurück. Frag den Versicherer rechtzeitig nach dem Beginn.
EHIC als Dauerlösung
Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. Frag deine Krankenkasse nach dem Weg für den Wohnsitzwechsel.
Police aus Deutschland als Ersatz annehmen
Kündige eine bestehende Versicherung erst, wenn die SVB geantwortet hat und du die Antwort schriftlich hast. Die Quellen stehen im Abschnitt „Optionen“.
Versicherung vor dem Eintrag im Melderegister versuchen
Kläre die Reihenfolge zwischen Gemeinde und Versicherer, bevor du den Vertrag anfragst. Die Regel steht im Abschnitt „Pflicht und Zugang“.
Zum Abhaken
Checkliste: Krankenversicherung für die Niederlande
- Kläre deinen Status: Arbeit, Studium, Rente oder keine Tätigkeit.
- Frag deine Krankenkasse nach dem S1, der EHIC und dem Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet.
- Frag den Versicherer in den Niederlanden, ab welchem Tag die Basisversicherung gelten kann.
- Frag die Gemeinde, wann du dich eintragen lassen kannst und wie du die Bestätigung bekommst.
- Halte das Datum des Umzugs fest, damit du die Frist für die Basisversicherung im Blick hast.
- Frag bei der SVB nach, ob du in den Niederlanden Wlz-versichert wärst, wenn du eine Police aus Deutschland behalten willst.
- Lass dir bei einer Zusatzversicherung schriftlich bestätigen, was sie abdeckt.
- Falls du in den Niederlanden arbeitest: Frag deinen Arbeitgeber nach der Bescheinigung für den Versicherer.
Die Liste ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Fristen und Nachweise prüfst du bei den Stellen, die in den Quellen stehen.
Für wen diese Seite ist und was sie nicht tut
Diese Seite ist für dich, wenn du in Deutschland wohnst und deinen Umzug in die Niederlande planst.
- Keine Versicherernamen und keine Preise, solange wir sie nicht belegen können.
- Keine Angstszenarien, nur Fragen und Quellen.
- Keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Das hier ist allgemeine Information.
- Keine Werbung für das Auswandern: Die Seite ordnet nur die Krankenversicherung ein, für Menschen, die ohnehin gehen.
- Nichts zu Visum, Arbeit, Wohnung oder Steuern. Dafür sind die Behörden des Landes und deine Berater zuständig.
- Keine Frage nach Gesundheitsdaten. Die gehören in den Antrag, nicht in Kommentare, Nachrichten oder die Terminbuchung.
Wer hier schreibt
Tassilo Peter Seitz ist Gesellschafter der Verus Vorsorge GmbH und berät auf Deutsch und Englisch (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wie wir arbeiten und wie wir verdient werden, steht auf der Seite So arbeiten wir, so verdienen wir.
Passende Themen
Häufige Fragen
Muss ich in den Niederlanden eine eigene Krankenversicherung abschließen?
Zur Basisversicherung verpflichtet ist, wer in den Niederlanden wohnt oder dort als Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlt.
Ein Versicherer muss jeden Versicherungspflichtigen für die Basisversicherung annehmen (Annahmepflicht, acceptatieplicht). Nach EU-Recht unterliegt man grundsätzlich dem Recht des Staats, in dem man arbeitet, und sonst dem Recht des Wohnstaats. Frag deine Krankenkasse, was für deine Lage vorgesehen ist, und den Versicherer in den Niederlanden, ab wann die Basisversicherung gelten kann. Lass dir beides schriftlich bestätigen, damit zwischen dem Ende des deutschen Schutzes und dem Beginn des niederländischen keine Lücke entsteht.
Reicht meine deutsche oder eine internationale Krankenversicherung?
Ob eine Versicherung aus dem Herkunftsland oder eine internationale Police die niederländische Pflicht ersetzen kann, entscheidet nicht die Police, sondern die Sociale Verzekeringsbank (SVB) mit einer Prüfung der Wlz-Versicherung.
Die Pflicht hängt also am Status nach dem Wlz und nicht am Namen oder Ort der Police. Für Studierende nennt die IND eine eigene Regel: Für Studierende aus dem EU-Ausland genügt laut IND eine ausländische Krankenversicherung mit Deckung in den Niederlanden. Lass dir Deckungsumfang, Gebiet und Laufzeit einer Police schriftlich bestätigen und frag bei der SVB nach, bevor du eine bestehende Versicherung kündigst.
Wie lange habe ich Zeit, mich zu versichern, und was passiert sonst?
Beginnt die Basisversicherung innerhalb von vier Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, wirkt sie rückwirkend auf den Beginn der Pflicht zurück.
Ist jemand versicherungspflichtig, aber nicht versichert, fordert ihn das CAK schriftlich auf, sich innerhalb von drei Monaten zu versichern; danach folgen Bußgelder und schließlich ein vom CAK abgeschlossener Versicherungsvertrag. Kläre deshalb schon vor dem Umzug, bei welchem Versicherer du dich anmeldest und ab welchem Tag die Versicherung gelten kann. Die Beträge von Bußgeld und Prämie nennen die Quellen; sie stehen hier bewusst nicht, weil sie sich ändern.
Brauche ich einen Krankenversicherungsnachweis für die Anmeldung oder den Aufenthalt?
Unionsbürger brauchen in den Niederlanden keine Aufenthaltserlaubnis und müssen sich in der Regel nicht bei der IND registrieren; ein gültiger Pass oder Personalausweis belegt den rechtmäßigen Aufenthalt.
Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten verlangt das Vreemdelingenbesluit von Unionsbürgern, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und eine Versicherung, die die Krankheitskosten in den Niederlanden vollständig deckt. Ein Versicherer schließt die Basisversicherung nicht ab, solange die angegebene Adresse nicht als Wohnort im niederländischen Melderegister (BRP) steht; Ausnahmen gelten bei nachgewiesener Lohnsteuerpflicht aus Arbeit in den Niederlanden oder bei einer Bescheinigung der SVB. Frag die Gemeinde, welche Unterlagen sie für die Eintragung verlangt.
Gilt meine EHIC, wenn ich in die Niederlande ziehe?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land und nur für öffentliche Anbieter; bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts nennt die EU-Kommission stattdessen das Formular S1.
Ob ein S1 für dich in Frage kommt und bis wann deine Karte bei einem Umzug trägt, klärst du mit deiner Krankenkasse. Für Menschen ohne S1-Anspruch gilt die niederländische Pflicht, die im Abschnitt „Pflicht und Zugang“ steht. Lass dir die Antwort deiner Kasse schriftlich geben und bewahre sie für den Versicherer auf.
Quellen
- Zorgverzekeringswet (BWBR0018450), Art. 1 bis 11, 17, 19, 69, 123 (wetten.overheid.nl) amtlich · geltend vom 01.01.2026 bis heute (abgerufen 10.10.2026); für 01.01.2027 ist eine Änderung verzeichnet · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Niederländisch; die konsolidierte Fassung hat laut Seite informativen Charakter.
- Wet langdurige zorg (BWBR0035917), Art. 1.2.1, 1.2.2, 2.1.1 bis 2.1.3 (wetten.overheid.nl) amtlich · geltend vom 01.01.2026 bis heute (abgerufen 10.10.2026) · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Niederländisch.
- Rijksoverheid: Moet ik een zorgverzekering afsluiten als ik in Nederland ga werken? amtlich · Seite, geändert 04.03.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Niederländisch.
- Rijksoverheid: Is een zorgverzekering verplicht? amtlich · Seite, geändert 28.07.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Niederländisch.
- CAK: Waarom moet ik een Nederlandse zorgverzekering hebben? amtlich · Seite, geändert 29.12.2025 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Niederländisch.
- IND: Verblijven in Nederland als burger van de EU, EER of Zwitserland amtlich · Seite, letzte Aktualisierung 30.07.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Niederländisch.
- Rijksoverheid: Hoe is de zorgverzekering in Nederland geregeld? amtlich · Seite, geändert 13.02.2023 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Niederländisch; älteres Datum, Inhalt deckt sich mit dem Gesetz.
- Zorginstituut Nederland: Zvw-algemeen: hoe werkt de Zorgverzekeringswet? amtlich · Seite, geändert 31.03.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Niederländisch.
- CAK: Ik heb een brief gekregen dat ik onverzekerd ben amtlich · Seite, geändert 24.03.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Niederländisch.
- CAK: Ik heb een boete gekregen amtlich · Seite, geändert 24.03.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Niederländisch.
- CAK: Ik denk dat ik geen Nederlandse zorgverzekering hoef te hebben amtlich · Seite, geändert 24.03.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Niederländisch.
- Your Europe (Europäische Kommission): Gesundheitsversorgung bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land amtlich · Seite, zuletzt überprüft 16.09.2026 · abgerufen 10.10.2026
- EU-Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Integration: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Art. 11, 12, 17, 23 bis 25 (EUR-Lex, PDF) amtlich · Erstfassung ABl. L 166 vom 30.04.2004; spätere Änderungen nicht eingearbeitet · abgerufen 10.10.2026Erstfassung; die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex war nicht lesbar.
- Your Europe (Europäische Kommission): Ihr Krankenversicherungsschutz im Gastland amtlich · Seite, zuletzt überprüft 19.08.2026 · abgerufen 10.10.2026
- Rijksoverheid: Wat moet ik regelen als ik in Nederland kom wonen? amtlich · Seite, geändert 08.05.2025 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Niederländisch.
- IND: Staying in the Netherlands as an EU, EEA or Swiss citizen amtlich · Seite, letzte Aktualisierung 10.07.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
- Vreemdelingenwet 2000 (BWBR0011823), Art. 8 (wetten.overheid.nl) amtlich · geltend vom 01.09.2026 bis heute (abgerufen 10.10.2026); Art. 8 mit Wirkung vom 12.06.2026 geändert · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Niederländisch.
- Vreemdelingenbesluit 2000 (BWBR0011825), Art. 8.6 bis 8.14 (wetten.overheid.nl) amtlich · geltend vom 25.09.2026 bis heute (abgerufen 10.10.2026); Art. 8.12 zuletzt geändert am 01.01.2023 · abgerufen 10.10.2026Verordnungstext auf Niederländisch.
- Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), Art. 6 bis 8 (EUR-Lex, PDF) amtlich · Erstfassung ABl. L 158 vom 30.04.2004; spätere Änderungen nicht eingearbeitet · abgerufen 10.10.2026Erstfassung.
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