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Länderleitfaden · Vor dem Umzug

Krankenversicherung beim Auswandern nach Polen: die Prüfpunkte

Ob du in Polen Zugang zum öffentlichen System hast oder dich selbst versichern musst, hängt von deinem Status ab. Der Pflichtversicherung in Polen unterliegen unter anderem Arbeitnehmer, Selbstständige und Personen mit Auftrags- oder Dienstleistungsvertrag. Wer nicht die polnische Staatsangehörigkeit hat und nicht versichert ist, erhält Leistungen aus öffentlichen Mitteln nur nach gesonderten Vorschriften und internationalen Abkommen.

Von , berät für die Verus Vorsorge GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO) · Stand:

Prüfpunkte
  1. Zugang: Pflicht oder freiwillig
  2. Nachweis: Versicherung oder Police
  3. Optionen: NFZ, privat, international
  4. Klären: Kasse, S1 und EHIC

Auf einen Blick

Prüfpunkte Polen

Diese Punkte klärst du, bevor du nach Polen ziehst. Jede Zeile nennt die Quelle, Stand ist der 12.10.2026.

PrüfpunktWas die Quelle sagtQuelle
AnspruchIn Polen haben Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und weitere im Gesetz genannte Personen Anspruch auf Leistungen aus öffentlichen Mitteln.[1], [2], [3]
PflichtversicherungDer Pflichtversicherung in Polen unterliegen unter anderem Arbeitnehmer, Selbstständige und Personen mit Auftrags- oder Dienstleistungsvertrag.[1]
Freiwillige VersicherungWer in Polen wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich beim NFZ freiwillig versichern.[1], [4]
Aufenthalt über drei MonateWer länger als drei Monate bleibt, muss seinen Aufenthalt registrieren.[5], [6]
Private PoliceDas Gesetz nennt eine private Krankenversicherung mit Direktabrechnung als einen Weg für das Aufenthaltsrecht von Nichterwerbstätigen.[5]
EHICDie EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt.[7], [8], [9]

Das System

Wie das öffentliche Gesundheitssystem in Polen funktioniert

Anspruch auf Leistungen aus öffentlichen Mitteln haben in Polen Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und die im Gesetz genannten weiteren Personen; der Nationale Gesundheitsfonds (NFZ) zahlt die Leistungen.

Wer Anspruch auf Leistungen hat, wählt für die Grundversorgung einen Arzt, eine Pflegekraft oder eine Hebamme der Primärversorgung (POZ) bei einem Leistungserbringer mit Vertrag; die Wahl bestätigt eine Erklärung (deklaracja wyboru).

Welche Praxen in deiner Nähe Verträge mit dem NFZ haben, erfährst du bei der Landesabteilung des NFZ.

Pflicht und Zugang

Wann du in Polen versichert sein musst oder Zugang bekommst

Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich das Land, in dem du arbeitest, sonst das Land, in dem du deinen Wohnsitz hast; die Staatsangehörigkeit zählt nicht.

Der Pflichtversicherung in Polen unterliegen unter anderem Arbeitnehmer, Selbstständige und Personen mit Auftrags- oder Dienstleistungsvertrag. Wer nicht die polnische Staatsangehörigkeit hat und nicht versichert ist, erhält Leistungen aus öffentlichen Mitteln nur nach gesonderten Vorschriften und internationalen Abkommen.

Wer in Polen wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich auf schriftlichen Antrag beim NFZ freiwillig versichern; die Versicherung beginnt an dem im Vertrag genannten Tag. Freiwillig versichern kann sich nur, wer nicht pflichtversichert, nicht als Familienmitglied mitversichert und nicht in der allgemeinen Krankenversicherung eines anderen EU- oder EFTA-Staats erfasst ist.

Hatte jemand drei Monate oder länger weder eine Versicherung noch Beitragszahlungen, macht der NFZ die freiwillige Versicherung von einer zusätzlichen Gebühr abhängig, die mit der Dauer der Lücke steigt.

Nachweis

Wann ein Krankenversicherungsnachweis verlangt wird

Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten verlangt das polnische Gesetz von Unionsbürgern, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und entweder eine Versicherung im öffentlichen System, einen Anspruch nach den Koordinierungsvorschriften oder eine private Krankenversicherung, die alle Kosten medizinischer Hilfe und Krankenhausbehandlung deckt und direkt an den Leistungserbringer zahlt.

Wer länger als drei Monate bleibt, muss seinen Aufenthalt registrieren; Nichterwerbstätige legen dazu ein Dokument über die Versicherung oder den Anspruch nach den Koordinierungsvorschriften und einen Nachweis ausreichender Mittel vor. Ob das Woiwodschaftsamt deiner künftigen Woiwodschaft eine private Police annimmt, klärst du vor dem Umzug dort.

SituationWas die Quellen sagenDas klärst du
Mit S1Wer in Polen wohnt und in einem anderen EU-Staat versichert bleibt, lässt den S1 bei der Landesabteilung des NFZ des Wohnorts registrieren und hat danach Anspruch auf Behandlung im vollen Umfang wie polnische Versicherte; die EHIC deckt nur notwendige, nicht geplante Behandlung.Frag deine Krankenkasse, ob ein S1 für dich in Frage kommt.
Arbeitnehmer und SelbstständigeDie Pflichtversicherung folgt den Regeln im Abschnitt „Pflicht und Zugang“.Frag deinen Arbeitgeber, ab wann das Arbeitsverhältnis gilt.

Optionen

Deine Optionen: örtlich oder international

OptionWas die Quellen sagenDas klärst du
Freiwillige Versicherung beim NFZDie freiwillige Versicherung berechtigt zu allen aus öffentlichen Mitteln finanzierten Leistungen wie bei Pflichtversicherten und zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC, in Polen EKUZ); der Anspruch endet 30 Tage nach Ende des Vertrags.Frag die Landesabteilung des NFZ nach Voraussetzungen, Beitrag und Ablauf.
Private oder internationale PoliceDas Gesetz nennt eine private Krankenversicherung mit Direktabrechnung als einen Weg für das Aufenthaltsrecht von Nichterwerbstätigen.Lass dir bestätigen, dass der Versicherer alle Kosten deckt und direkt an den Leistungserbringer zahlt, und frag das Woiwodschaftsamt, ob es die Police annimmt.

Wie sich die Regeln seit dem Stand dieser Seite geändert haben, prüfst du am Tag deines Umzugs bei den Quellen. Mehr zur Police unter internationale Krankenversicherung.

In Deutschland

Was du in Deutschland vor dem Umzug klärst

Bevor du dich in Deutschland abmeldest, klärst du schriftlich, wie es mit deiner jetzigen Versicherung weitergeht. Die Fragen unten gelten für jedes Zielland. Es sind Fragen und keine Rechtsauskunft: Die Antworten stehen in deinen Vertragsunterlagen oder kommen von der Stelle, die du fragst.

Drei Polen-Themen klärst du vorab mit deiner Krankenkasse: die EHIC, einen möglichen S1 (Formular für den Anspruch im neuen Wohnland) und den Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land und nur für öffentliche Anbieter; bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts nennt die EU-Kommission stattdessen das Formular S1.

Wenn du gesetzlich versichert bist: Fragen an deine Krankenkasse

  • Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich mich in Deutschland abmelde, und zu welchem Datum endet sie?
  • Kann ich die Mitgliedschaft ruhen lassen oder später wieder aufnehmen, und unter welchen Bedingungen?
  • Welche Bescheinigung über meine bisherigen Versicherungszeiten bekomme ich, und wie schnell?
  • Was gilt für mitversicherte Familienangehörige: Wer bleibt versichert, wer nicht?
  • Kommt für mich ein S1 in Frage, und wer stellt ihn aus?
  • Bis zu welchem Tag gilt mein Schutz, damit zwischen Deutschland und Polen keine Lücke entsteht?

Wenn du privat versichert bist: Fragen an deinen Versicherer

  • Endet mein Vertrag mit dem Umzug, ruht er oder läuft er weiter?
  • Gibt es eine Anwartschaft, und was bleibt dabei erhalten? Frag nach dem Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft und danach, ob bei einer Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung nötig wäre.
  • Gilt mein Vertrag im Zielland, und für wie lange am Stück?
  • Welche Unterlagen bekomme ich schriftlich, bevor ich kündige?
  • Gilt die Police in Polen für die gesamte Aufenthaltsdauer?
  • Zahlt der Versicherer die Kosten direkt an den Leistungserbringer, und bestätigt er das schriftlich?

Kündige keinen Vertrag, bevor schriftlich geklärt ist, was danach gilt. Die Zusammenhänge erklären wir auf den Seiten Krankenversicherung beim Auswandern und PKV und Anwartschaft. Für Familien steht mehr unter Krankenversicherung der Familie im Ausland.

Stolpersteine

Typische Fehler bei der Krankenversicherung nach Polen

  1. EHIC als Dauerlösung

    Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. Frag deine Krankenkasse nach dem Weg für den Wohnsitzwechsel.

  2. Mit der freiwilligen Versicherung warten

    Ab drei Monaten Lücke ohne Versicherung und Beitragszahlung macht der NFZ die freiwillige Versicherung von einer zusätzlichen Gebühr abhängig. Kläre rechtzeitig, wie du die Zeit bis zum Beginn des Schutzes absicherst.

  3. Die Frist für die Registrierung übersehen

    Wer länger als drei Monate bleibt, muss seinen Aufenthalt registrieren. Halte das Einreisedatum fest und kläre die Unterlagen vorher.

  4. Police ohne Prüfung abschließen

    Lass dir bestätigen, dass der Versicherer alle Kosten deckt und direkt an den Leistungserbringer zahlt, und frag das Woiwodschaftsamt, ob es die Police annimmt.

Zum Abhaken

Checkliste: Krankenversicherung nach Polen

  • Kläre deinen Status: arbeiten, Studium, Rente oder keine Tätigkeit.
  • Frag deine Krankenkasse nach EHIC, S1 und dem Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet.
  • Frag die Landesabteilung des NFZ, ob die freiwillige Versicherung für dich in Frage kommt und ab wann sie gilt.
  • Halte das Einreisedatum fest, damit du die Dreimonatsfrist im Blick hast.
  • Frag das Woiwodschaftsamt, welche Unterlagen zum Krankenversicherungsnachweis gehören.
  • Lass dir bei einer Police Deckungsumfang, Gebiet, Laufzeit und Direktabrechnung schriftlich bestätigen.
  • Plane die Zeit bis zum Beginn des polnischen Schutzes mit einer Übergangsdeckung ein.
  • Frag den NFZ, wie du eine Hausarztpraxis wählst und die Erklärung zur Wahl abgibst.

Die Liste ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Fristen und Nachweise prüfst du bei den Stellen, die in den Quellen stehen.

Für wen diese Seite ist und was sie nicht tut

Diese Seite ist für dich, wenn du in Deutschland wohnst und deinen Umzug nach Polen planst.

  • Keine Versicherernamen und keine Preise, solange wir sie nicht belegen können.
  • Keine Angstszenarien, nur Fragen und Quellen.
  • Keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Das hier ist allgemeine Information.
  • Keine Werbung für das Auswandern: Die Seite ordnet nur die Krankenversicherung ein, für Menschen, die ohnehin gehen.
  • Nichts zu Visum, Arbeit, Wohnung oder Steuern. Dafür sind die Behörden des Landes und deine Berater zuständig.
  • Keine Frage nach Gesundheitsdaten. Die gehören in den Antrag, nicht in Kommentare, Nachrichten oder die Terminbuchung.

Wer hier schreibt

Tassilo Peter Seitz ist Gesellschafter der Verus Vorsorge GmbH und berät auf Deutsch und Englisch (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wie wir arbeiten und wie wir verdient werden, steht auf der Seite So arbeiten wir, so verdienen wir.

Passende Themen

Häufige Fragen

Muss ich in Polen eine eigene Krankenversicherung abschließen?

Das hängt davon ab, ob du dort arbeitest: Der Pflichtversicherung in Polen unterliegen unter anderem Arbeitnehmer, Selbstständige und Personen mit Auftrags- oder Dienstleistungsvertrag.

Wer nicht die polnische Staatsangehörigkeit hat und nicht versichert ist, erhält Leistungen aus öffentlichen Mitteln nur nach gesonderten Vorschriften und internationalen Abkommen. Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich das Land, in dem du arbeitest, sonst das Land, in dem du deinen Wohnsitz hast; die Staatsangehörigkeit zählt nicht. Frag deine Krankenkasse, was für deine Lage vorgesehen ist, und die Landesabteilung des NFZ, welche Unterlagen sie verlangt.

Quellen: [1], [10], [11]

Kann ich mich in Polen freiwillig beim NFZ versichern?

Wer in Polen wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich auf schriftlichen Antrag beim NFZ freiwillig versichern; die Versicherung beginnt an dem im Vertrag genannten Tag.

Freiwillig versichern kann sich nur, wer nicht pflichtversichert, nicht als Familienmitglied mitversichert und nicht in der allgemeinen Krankenversicherung eines anderen EU- oder EFTA-Staats erfasst ist. Hatte jemand drei Monate oder länger weder eine Versicherung noch Beitragszahlungen, macht der NFZ die freiwillige Versicherung von einer zusätzlichen Gebühr abhängig, die mit der Dauer der Lücke steigt. Frag die Landesabteilung des NFZ, wie du die Lücke zwischen Deutschland und Polen belegst.

Quellen: [1], [4]

Reicht eine private oder internationale Police für Polen?

Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten verlangt das polnische Gesetz von Unionsbürgern, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und entweder eine Versicherung im öffentlichen System, einen Anspruch nach den Koordinierungsvorschriften oder eine private Krankenversicherung, die alle Kosten medizinischer Hilfe und Krankenhausbehandlung deckt und direkt an den Leistungserbringer zahlt.

Ob das Woiwodschaftsamt die private Police annimmt, klärst du dort vor dem Abschluss. Lass dir außerdem bestätigen, dass der Versicherer alle Kosten deckt und direkt an den Leistungserbringer zahlt, und frag das Woiwodschaftsamt, ob es die Police annimmt. Mehr dazu unter internationale Krankenversicherung.

Quellen: [5], [6]

Brauche ich einen Krankenversicherungsnachweis für die Registrierung des Aufenthalts?

Wer länger als drei Monate bleibt, muss seinen Aufenthalt registrieren; Nichterwerbstätige legen dazu ein Dokument über die Versicherung oder den Anspruch nach den Koordinierungsvorschriften und einen Nachweis ausreichender Mittel vor.

Frag das Woiwodschaftsamt, welche Unterlagen es für deine Lage verlangt, und bewahre die Bestätigung deiner Versicherung für den Termin auf. Für Menschen mit Arbeit in Polen gelten die Regeln im Abschnitt „Pflicht und Zugang“. Kläre vorab, wie du die Zeit zwischen dem Ende des deutschen Schutzes und dem Beginn des polnischen Schutzes absicherst, und lass dir die Zusagen schriftlich geben.

Quellen: [5], [6]

Gilt meine EHIC, wenn ich nach Polen ziehe?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land und nur für öffentliche Anbieter; bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts nennt die EU-Kommission stattdessen das Formular S1.

Wer in Polen wohnt und in einem anderen EU-Staat versichert bleibt, lässt den S1 bei der Landesabteilung des NFZ des Wohnorts registrieren und hat danach Anspruch auf Behandlung im vollen Umfang wie polnische Versicherte; die EHIC deckt nur notwendige, nicht geplante Behandlung. Ob ein S1 für dich in Frage kommt und bis wann deine Karte bei einem Umzug trägt, klärst du mit deiner Krankenkasse.

Quellen: [7], [8], [9]

Quellen

  1. Ustawa vom 27.08.2004 über die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Leistungen der Gesundheitsversorgung (Dz. U. 2004 Nr 210 poz. 2135), Art. 2, 66 bis 68 (ISAP, tekst ujednolicony) amtlich · tekst ujednolicony der Kanzlei des Sejm vom 03.08.2026 · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Polnisch; gelesen als PDF des tekst ujednolicony.
  2. Narodowy Fundusz Zdrowia (NFZ): Ubezpieczenie w NFZ amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Polnisch.
  3. Ustawa vom 27.10.2017 über die Primärversorgung (Dz. U. 2017 poz. 2217), Art. 9, 10 (ISAP, tekst ujednolicony) amtlich · tekst ujednolicony der Kanzlei des Sejm vom 02.07.2026 · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Polnisch; gelesen als PDF des tekst ujednolicony.
  4. Narodowy Fundusz Zdrowia (NFZ): Jak ubezpieczyć się dobrowolnie amtlich · aktuelle Seite (nennt Beiträge für Juli bis September 2026) · abgerufen 10.10.2026Seite auf Polnisch.
  5. Ustawa vom 14.07.2006 über Einreise, Aufenthalt und Ausreise von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen (Dz. U. 2006 Nr 144 poz. 1043), Art. 15, 16, 20 (ISAP, tekst ujednolicony) amtlich · tekst ujednolicony der Kanzlei des Sejm vom 21.08.2026 · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Polnisch; gelesen als PDF des tekst ujednolicony.
  6. Podlaski Urząd Wojewódzki w Białymstoku (gov.pl): Zarejestrowanie pobytu obywatela UE amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Polnisch; Seite eines Woiwodschaftsamts, andere Ämter können abweichen.
  7. Your Europe (Europäische Kommission): Gesundheitsversorgung bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land amtlich · Seite, zuletzt überprüft 16.09.2026 · abgerufen 10.10.2026
  8. EU-Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Integration: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026
  9. Narodowy Fundusz Zdrowia (NFZ): Leczenie w Polsce a ubezpieczenie w innych państwach UE/EFTA/Zjednoczonym Królestwie amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Polnisch.
  10. Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Art. 11, konsolidierte Fassung (EUR-Lex) amtlich · konsolidierte Fassung vom 31.07.2019 · abgerufen 10.10.2026Englische Fassung; spätere Änderungen nicht geprüft.
  11. Your Europe (Europäische Kommission): Ihr Krankenversicherungsschutz im Gastland amtlich · Seite, zuletzt überprüft 19.08.2026 · abgerufen 10.10.2026

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