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Länderleitfaden · Vor dem Umzug

Krankenversicherung beim Auswandern nach Schweden: die Prüfpunkte

In Schweden hängt der Zugang zur öffentlichen Versorgung am Wohnsitz und an der Eintragung ins Einwohnerregister. Die Regionen müssen allen, die in der Region wohnen, Gesundheits- und Krankenversorgung anbieten. Wer mindestens ein Jahr bleiben will, wird in der Regel ins Einwohnerregister eingetragen und erhält eine Personennummer. Was zusätzlich gilt, hängt davon ab, ob du arbeitest oder nicht.

Von , berät für die Verus Vorsorge GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO) · Stand:

Prüfpunkte
  1. Zugang: Wohnsitz und Eintragung
  2. Nachweis: Mittel, Versicherung bei Nichtarbeit
  3. Optionen: Region, privat, international
  4. Klären: Kasse, S1 und EHIC

Auf einen Blick

Prüfpunkte Schweden

Diese Punkte klärst du, bevor du nach Schweden ziehst. Jede Zeile nennt die Quelle, Stand ist der 12.10.2026.

PrüfpunktWas die Quelle sagtQuelle
ZuständigkeitDie Regionen müssen allen, die in der Region wohnen, Gesundheits- und Krankenversorgung anbieten.[1], [3], [4]
EintragungWer mindestens ein Jahr bleiben will, wird in der Regel ins Einwohnerregister eingetragen und erhält eine Personennummer.[2], [5]
ZugangWer in Schweden gemeldet ist, hat Anspruch auf medizinische und zahnärztliche Versorgung zu denselben Bedingungen wie andere Einwohner.[6], [1]
Angestellte und SelbstständigeWer in Schweden angestellt oder selbstständig ist, kann länger als drei Monate ohne Aufenthaltstitel bleiben, und das Gesetz nennt dafür keine Krankenversicherung als Bedingung.[7], [8], [9]
NichterwerbstätigeFür Nichterwerbstätige verlangt das schwedische Ausländergesetz ausreichende Mittel und eine umfassende Krankenversicherung, die in Schweden gilt.[7], [10], [11], [12], [2]
EHICDie EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt.[13], [14], [4]

Das System

Wie die Versorgung in Schweden funktioniert

In Schweden sind die Regionen verpflichtet, allen, die in der Region wohnen, eine gute Gesundheits- und Krankenversorgung anzubieten; die Primärversorgung muss so organisiert sein, dass Einwohner ihren Anbieter und einen festen Arztkontakt wählen können.

Das System folgt also dem Wohnort und nicht einer Versicherung, die du selbst abschließt. Die Regionen legen die Patientengebühren nach eigenen Grundsätzen fest; für bestimmte Gebühren der offenen Versorgung gibt es einen Höchstbetrag pro Jahr (Hochkostenschutz).

Pflicht und Zugang

Wann du in Schweden versichert bist oder Zugang bekommst

Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich das Land, in dem du arbeitest, sonst das Land, in dem du wohnst; die Staatsangehörigkeit zählt nicht.

Für die schwedische Sozialversicherung gilt als in Schweden wohnhaft, wer ins Land kommt und voraussichtlich länger als ein Jahr bleibt, sofern keine besonderen Gründe dagegensprechen. Wer nach Schweden zieht und mindestens ein Jahr bleiben will, meldet den Umzug in der Regel beim Steueramt (Skatteverket), wird ins Einwohnerregister eingetragen und erhält eine Personennummer; wer kürzer bleibt, wird nicht eingetragen.

Wer in Schweden gemeldet ist, hat nach Angaben der Försäkringskassan Anspruch auf medizinische und zahnärztliche Versorgung zu denselben Bedingungen wie andere Einwohner und zahlt die übliche Patientengebühr im öffentlichen System.

Die Försäkringskassan hat eine eigene Aufgabe. Wer ohne Kinder nach Schweden zieht, kann der Försäkringskassan Angaben melden, etwa um eine EHIC oder eine Leistung zu beantragen; die Försäkringskassan prüft dann, ob du in Schweden versichert bist.

LageWas die Quellen sagenDas klärst du
Angestellte und SelbstständigeWer in Schweden angestellt oder selbstständig ist, kann länger als drei Monate ohne Aufenthaltstitel bleiben, und das Gesetz nennt dafür keine Krankenversicherung als Bedingung.Frag das Skatteverket, ob die geplante Dauer für die Eintragung reicht.
EntsandteWer von einem Arbeitgeber aus einem EU-Staat nach Schweden entsandt wird, bleibt in der Regel nach dem Recht des Entsendestaats sozialversichert; die Bescheinigung dafür ist die A1.Frag deinen Arbeitgeber, ob eine A1 beantragt wird.
Investoren ohne eigene TätigkeitOhne Arbeit in Schweden bleibt der Weg der Nichterwerbstätigen. Für Nichterwerbstätige verlangt das schwedische Ausländergesetz ausreichende Mittel und eine umfassende Krankenversicherung, die in Schweden gilt. Ob eine Beteiligung als Selbstständigkeit zählt, beurteilt das Skatteverket im Einzelfall.Frag das Skatteverket, wie es deine Lage einordnet.
Privatiers und RentnerEin EWR-Bürger, der nicht arbeitet, darf länger als drei Monate bleiben, wenn er ausreichende Mittel für sich und seine Familie hat und eine umfassende Krankenversicherung besitzt, die in Schweden gilt. Wer eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, beantragt dort den S1 und lässt ihn im Wohnland beim zuständigen Krankenversicherungsträger registrieren; er bescheinigt den Anspruch auf Versorgung im Wohnland.Frag deine Rentenversicherung und Krankenkasse, ob ein S1 für dich in Frage kommt.
FamilienEhe- und Lebenspartner, Kinder unter 21 Jahren und unterhaltsabhängige Verwandte eines EWR-Bürgers erhalten in Schweden ein Aufenthaltsrecht, das vom Aufenthaltsrecht des EWR-Bürgers abhängt.Frag deine Krankenkasse nach der Familienversicherung und dem S1.

Nachweis

Wann ein Krankenversicherungsnachweis verlangt wird

Ein EWR-Bürger, der nicht arbeitet, darf länger als drei Monate bleiben, wenn er ausreichende Mittel für sich und seine Familie hat und eine umfassende Krankenversicherung besitzt, die in Schweden gilt.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Menschen, die in Schweden arbeiten, und Menschen, die dort nur wohnen. Ein EWR-Bürger darf nach dem schwedischen Ausländergesetz länger als drei Monate ohne Aufenthaltstitel bleiben, wenn er in Schweden angestellt oder selbstständig ist oder Arbeit sucht und reale Aussichten auf eine Stelle hat; eine Krankenversicherung nennt das Gesetz für diese Gruppen nicht als Bedingung.

Das Steueramt verlangt von EU-Bürgern vor der Eintragung den Nachweis des Aufenthaltsrechts; wer sich selbst versorgt, belegt Mittel für mindestens ein Jahr, etwa mit Kontoauszug, Rentenbescheid oder Arbeitsvertrag aus dem Ausland. Ob das Steueramt zusätzlich einen Versicherungsnachweis sehen will und was als umfassende Versicherung gilt, klärst du dort vor dem Umzug.

SituationWas die Quellen sagenDas klärst du
Arbeit oder SelbstständigkeitDas Gesetz nennt für dieses Aufenthaltsrecht keine Krankenversicherung als Bedingung.Halte Arbeitsvertrag oder Belege für die Selbstständigkeit bereit.
Keine ErwerbstätigkeitFür Nichterwerbstätige verlangt das schwedische Ausländergesetz ausreichende Mittel und eine umfassende Krankenversicherung, die in Schweden gilt. Das Steueramt verlangt vor der Eintragung den Nachweis des Aufenthaltsrechts.Frag das Skatteverket, welche Belege es zur Versicherung sehen möchte.
Mit S1Wer eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, beantragt dort den S1 und lässt ihn im Wohnland beim zuständigen Krankenversicherungsträger registrieren; er bescheinigt den Anspruch auf Versorgung im Wohnland.Frag deinen Rentenversicherungsträger oder deine Krankenkasse, ob ein S1 ausgestellt werden kann.

Optionen

Deine Optionen: örtlich oder international

OptionWas die Quellen sagenDas klärst du
Öffentliche Versorgung der RegionWer in Schweden gemeldet ist, hat Anspruch auf medizinische und zahnärztliche Versorgung zu denselben Bedingungen wie andere Einwohner.Frag die Region und das Skatteverket, ab wann du als Einwohner gemeldet bist und wie du die Zeit bis dahin absicherst.
Private oder internationale PoliceFür Nichterwerbstätige verlangt das schwedische Ausländergesetz ausreichende Mittel und eine umfassende Krankenversicherung, die in Schweden gilt. Ob eine bestimmte Police als umfassend und in Schweden geltend genügt, sagt keine der gelesenen Quellen.Lass dir vom Versicherer schriftlich bestätigen, was die Police in Schweden deckt, und frag das Skatteverket, ob es die Police anerkennt.
EHIC aus DeutschlandDie EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt.Nutze sie nur für Besuche; frag deine Krankenkasse nach dem Weg für den Wohnsitzwechsel.

Wie sich die Regeln seit dem Stand dieser Seite geändert haben, prüfst du am Tag deines Umzugs bei den Quellen. Mehr zur Police unter internationale Krankenversicherung.

In Deutschland

Was du in Deutschland vor dem Umzug klärst

Bevor du dich in Deutschland abmeldest, klärst du schriftlich, wie es mit deiner jetzigen Versicherung weitergeht. Die Fragen unten gelten für jedes Zielland. Es sind Fragen und keine Rechtsauskunft: Die Antworten stehen in deinen Vertragsunterlagen oder kommen von der Stelle, die du fragst.

Drei Schweden-Themen klärst du vorab mit deiner Krankenkasse: die EHIC, einen möglichen S1 (Formular für den Anspruch im neuen Wohnland) und den Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land; wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt verlegt, soll sich laut EU-Kommission mit dem Formular S1 anmelden und nicht die EHIC nutzen.

Wenn deine Familie mitzieht, findest du allgemeine Hinweise unter Krankenversicherung der Familie im Ausland.

Wenn du gesetzlich versichert bist: Fragen an deine Krankenkasse

  • Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich mich in Deutschland abmelde, und zu welchem Datum endet sie?
  • Kann ich die Mitgliedschaft ruhen lassen oder später wieder aufnehmen, und unter welchen Bedingungen?
  • Welche Bescheinigung über meine bisherigen Versicherungszeiten bekomme ich, und wie schnell?
  • Was gilt für mitversicherte Familienangehörige: Wer bleibt versichert, wer nicht?
  • Kommt für mich ein S1 in Frage, und wer stellt ihn aus?
  • Bis zu welchem Tag gilt mein Schutz, damit zwischen Deutschland und Schweden keine Lücke entsteht?

Wenn du privat versichert bist: Fragen an deinen Versicherer

  • Endet mein Vertrag mit dem Umzug, ruht er oder läuft er weiter?
  • Gibt es eine Anwartschaft, und was bleibt dabei erhalten? Frag nach dem Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft und danach, ob bei einer Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung nötig wäre.
  • Gilt mein Vertrag im Zielland, und für wie lange am Stück?
  • Welche Unterlagen bekomme ich schriftlich, bevor ich kündige?
  • Gilt die Police in Schweden für die gesamte Aufenthaltsdauer, und bestätigst du das schriftlich?
  • Welche Behandlungen und Kosten schließt die Police ein, und welche nicht?

Kündige keinen Vertrag, bevor schriftlich geklärt ist, was danach gilt. Die Zusammenhänge erklären wir auf den Seiten Krankenversicherung beim Auswandern und PKV und Anwartschaft. Für Familien steht mehr unter Krankenversicherung der Familie im Ausland.

Stolpersteine

Typische Fehler bei der Krankenversicherung nach Schweden

  1. EHIC als Dauerlösung

    Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. Frag deine Krankenkasse nach dem Weg für den Wohnsitzwechsel.

  2. Die Eintragung aufschieben

    Wer mindestens ein Jahr bleiben will, wird in der Regel ins Einwohnerregister eingetragen und erhält eine Personennummer.

  3. Meldung bei der Försäkringskassan mit Zugang zum Arzt verwechseln

    Wer in Schweden gemeldet ist, hat Anspruch auf medizinische und zahnärztliche Versorgung zu denselben Bedingungen wie andere Einwohner. Die Meldung bei der Försäkringskassan prüft dagegen die Versicherung für Leistungen. Wer in Schweden arbeiten will, aber nicht im Einwohnerregister steht, muss das der Försäkringskassan melden; wer mindestens ein Jahr bleibt, muss sich beim Steueramt eintragen lassen.

  4. Als Nichterwerbstätiger ohne Versicherung planen

    Für Nichterwerbstätige verlangt das schwedische Ausländergesetz ausreichende Mittel und eine umfassende Krankenversicherung, die in Schweden gilt.

  5. Mittel nicht belegen

    Das Steueramt verlangt vor der Eintragung den Nachweis des Aufenthaltsrechts.

Zum Abhaken

Checkliste: Krankenversicherung nach Schweden

  • Kläre deinen Status: Anstellung, Selbstständigkeit, Entsendung, Beteiligung ohne Tätigkeit oder Rente.
  • Frag deine Krankenkasse nach EHIC, S1 und dem Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet.
  • Halte fest, ob du mindestens ein Jahr bleiben willst, und ob du dich deshalb ins Einwohnerregister eintragen lässt.
  • Frag das Skatteverket, welche Belege es für dein Aufenthaltsrecht verlangt.
  • Wenn du nicht arbeitest, frag das Skatteverket, was als umfassende Krankenversicherung gilt.
  • Sammle Belege über deine Mittel: Kontoauszug, Rentenbescheid oder Verträge.
  • Frag deinen Arbeitgeber, ob eine A1 oder ein Arbeitsvertrag für die Eintragung nötig ist.
  • Lass dir bei einer Police Deckungsumfang, Gebiet und Laufzeit schriftlich bestätigen.
  • Plane die Zeit bis zur Eintragung mit einer Übergangsdeckung ein.

Die Liste ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Fristen und Nachweise prüfst du bei den Stellen, die in den Quellen stehen.

Für wen diese Seite ist und was sie nicht tut

Diese Seite ist für dich, wenn du in Deutschland wohnst und deinen Umzug nach Schweden planst.

  • Keine Versicherernamen und keine Preise, solange wir sie nicht belegen können.
  • Keine Angstszenarien, nur Fragen und Quellen.
  • Keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Das hier ist allgemeine Information.
  • Keine Werbung für das Auswandern: Die Seite ordnet nur die Krankenversicherung ein, für Menschen, die ohnehin gehen.
  • Nichts zu Visum, Arbeit, Wohnung oder Steuern. Dafür sind die Behörden des Landes und deine Berater zuständig.
  • Keine Frage nach Gesundheitsdaten. Die gehören in den Antrag, nicht in Kommentare, Nachrichten oder die Terminbuchung.

Wer hier schreibt

Tassilo Peter Seitz ist Gesellschafter der Verus Vorsorge GmbH und berät auf Deutsch und Englisch (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wie wir arbeiten und wie wir verdient werden, steht auf der Seite So arbeiten wir, so verdienen wir.

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Häufige Fragen

Muss ich in Schweden eine eigene Krankenversicherung abschließen?

Das hängt davon ab, ob du in Schweden arbeitest: Wer in Schweden angestellt oder selbstständig ist, kann länger als drei Monate ohne Aufenthaltstitel bleiben, und das Gesetz nennt dafür keine Krankenversicherung als Bedingung.

Ein EWR-Bürger, der nicht arbeitet, darf länger als drei Monate bleiben, wenn er ausreichende Mittel für sich und seine Familie hat und eine umfassende Krankenversicherung besitzt, die in Schweden gilt. Das gilt auch für Beteiligungen ohne eigene Tätigkeit. Frag das Skatteverket, wie es deine Lage einordnet, und kläre mit deiner Krankenkasse, was bis zum Umzug gilt.

Quellen: [7], [8], [10], [11]

Ab wann habe ich Zugang zur öffentlichen Versorgung in Schweden?

Wer in Schweden gemeldet ist, hat nach Angaben der Försäkringskassan Anspruch auf medizinische und zahnärztliche Versorgung zu denselben Bedingungen wie andere Einwohner und zahlt die übliche Patientengebühr im öffentlichen System.

Wer nach Schweden zieht und mindestens ein Jahr bleiben will, meldet den Umzug in der Regel beim Steueramt (Skatteverket), wird ins Einwohnerregister eingetragen und erhält eine Personennummer; wer kürzer bleibt, wird nicht eingetragen. Die gelesene Seite nennt keine eigene Wartezeit. Wie lange die Eintragung dauert und wie du die Zeit dazwischen absicherst, klärst du mit dem Skatteverket und deiner Krankenkasse.

Quellen: [6], [2], [5]

Gilt meine EHIC, wenn ich nach Schweden ziehe?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land; wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt verlegt, soll sich laut EU-Kommission mit dem Formular S1 anmelden und nicht die EHIC nutzen.

Ob ein S1 für dich in Frage kommt und bis wann deine Karte bei einem Umzug trägt, klärst du mit deiner Krankenkasse. Wer eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, beantragt dort den S1 und lässt ihn im Wohnland beim zuständigen Krankenversicherungsträger registrieren; er bescheinigt den Anspruch auf Versorgung im Wohnland.

Quellen: [13], [14], [4]

Was gilt für Rentner und Privatiers in Schweden?

Ein EWR-Bürger, der nicht arbeitet, darf länger als drei Monate bleiben, wenn er ausreichende Mittel für sich und seine Familie hat und eine umfassende Krankenversicherung besitzt, die in Schweden gilt.

Wer eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, kann einen anderen Weg haben: Wer eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, beantragt dort den S1 und lässt ihn im Wohnland beim zuständigen Krankenversicherungsträger registrieren; er bescheinigt den Anspruch auf Versorgung im Wohnland. Ob eine deutsche Versicherung als umfassend gilt, klärst du beim Skatteverket.

Quellen: [7], [10], [11], [4]

Was gilt für meine Familie, wenn wir nach Schweden ziehen?

Ehe- und Lebenspartner, Kinder unter 21 Jahren und unterhaltsabhängige Verwandte eines EWR-Bürgers erhalten in Schweden ein Aufenthaltsrecht, das vom Aufenthaltsrecht des EWR-Bürgers abhängt.

Wer ohne Kinder nach Schweden zieht, kann der Försäkringskassan Angaben melden, etwa um eine EHIC oder eine Leistung zu beantragen; die Försäkringskassan prüft dann, ob du in Schweden versichert bist. Mit Kindern unter 16 Jahren meldet sich die Försäkringskassan laut ihrer Seite nach der Eintragung bei dir. Frag deine Krankenkasse, wie Partner und Kinder bis dahin versichert sind.

Quellen: [7], [6]

Quellen

  1. Hälso- och sjukvårdslag (2017:30), 7 kap. 3 §, 8 kap. 1 und 2 §, 17 kap. 1 und 6 § (Sveriges riksdag, Svensk författningssamling) amtlich · Gesetzestext, geändert bis SFS 2026:1312 · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Schwedisch.
  2. Skatteverket (Schwedisches Steueramt): Moving to Sweden - Population registration amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
  3. Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Artikel 11, konsolidierte Fassung (EUR-Lex) amtlich · konsolidierte Fassung vom 31.07.2019 · abgerufen 10.10.2026Englische Fassung; spätere Änderungen nicht geprüft.
  4. Your Europe (Europäische Kommission): Ihr Krankenversicherungsschutz im Gastland amtlich · Seite, zuletzt überprüft 19.08.2026 · abgerufen 10.10.2026
  5. Socialförsäkringsbalk (2010:110), 4 kap. 5 §, 5 kap. 2 und 3 § (Sveriges riksdag, Svensk författningssamling) amtlich · Gesetzestext, geändert bis SFS 2026:1658; die Seite zeigt zugleich Änderungen, die am 01.01.2027 in Kraft treten · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Schwedisch; 4 und 5 Kapitel gelesen.
  6. Försäkringskassan (Schwedische Sozialversicherungsagentur): Move to Sweden amtlich · Seite, zuletzt aktualisiert 08.05.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
  7. Utlänningslag (2005:716), 3 a kap. Uppehållsrätt för EES-medborgare m.fl., 1 bis 6 § (Sveriges riksdag, Svensk författningssamling) amtlich · Gesetzestext, geändert bis SFS 2026:1752 · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Schwedisch; 3 a Kapitel gelesen.
  8. Skatteverket (Schwedisches Steueramt): You are going to work in Sweden (Citizen of EU/EEA country) amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
  9. Försäkringskassan (Schwedische Sozialversicherungsagentur): Work in Sweden amtlich · Seite, zuletzt aktualisiert 05.05.2026 · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
  10. Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit, Artikel 7, 8 und 14, konsolidierte Fassung (EUR-Lex) amtlich · konsolidierte Fassung vom 16.06.2011 · abgerufen 10.10.2026Spätere Änderungen nicht geprüft.
  11. Your Europe (Europäische Kommission): Aufenthaltsrechte für nicht erwerbstätige EU-Bürger/innen amtlich · Seite, zuletzt überprüft 01.07.2026 · abgerufen 10.10.2026
  12. Skatteverket (Schwedisches Steueramt): You are self-sufficient (Citizen of EU/EEA country) amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Seite auf Englisch.
  13. Your Europe (Europäische Kommission): Gesundheitsversorgung bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land amtlich · Seite, zuletzt überprüft 16.09.2026 · abgerufen 10.10.2026
  14. EU-Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Integration: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026

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